Hartz4

Abitur

 

 

Auf dem heutigen Arbeitsmarkt sind Qualifikationen äußerst gefragt. Eine normale Ausbildung reicht oft nicht aus. Dies führt dazu, dass sich viele dazu entschließen, das Abitur nachzuholen und danach ein Fachstudium abzuschließen. Auch als Empfänger von Hartz IV hat man diese Möglichkeit.

 

 

Das Abitur nachholen

 

Bezieht man Sozialleistungen, so muss man zwar in erster Linie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, man kann sich aber auch dazu entscheiden, eine Aus- oder Weiterbildung zu machen. Entspricht diese gewissen Kriterien und erhöht zudem die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wird dieses Vorhaben oftmals sogar finanziell vom Leistungsträger unterstützt. Der sogenannte Bildungsgutschein findet jedoch bei einem Wunsch, das Abitur nachzuholen, keine Gültigkeit. Er dient lediglich dazu, die vollen Kosten für einen von der Agentur für Arbeit anerkannten Kurs zu decken. Kann man während einer solchen Bildungsmaßnahme unter Umständen sogar weiterhin Leistungen beziehen, so werden diese beim Nachholen des Abiturs gestrichen. Man wechselt nämlich dadurch das Amt, das für die Unterhaltssicherung zuständig ist, da man als Lernender gilt. Man kann kein Hartz IV mehr beziehen, wird aber wegen Bedürftigkeit fortan vom BAföG-Amt betreut.

 

Das Nachholen des Abiturs gilt als sogenannter zweiter Bildungsweg und jeder Schüler solcher Art wird elternunabhängig finanziell unterstützt. Wer nicht über mehr als 5.200 € Vermögen besitzt und das Abitur nachholen möchte, der hat einen Anspruch auf BAföG – Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Diese setzen sich aus einer monatlichen Pauschalzahlung inklusive Zuschüssen für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Miete zusammen. Auch Schüler, die über 30 Jahre alt sind, haben einen Anspruch darauf, sofern sie einen triftigen Grund für das späte Nachholen des Abschlusses vorweisen können und sich verpflichten, im Anschluss sofort ein Studium zu beginnen.

 

 

Das normale Abitur bei Hartz IV

 

Es gibt selbstverständlich auch etliche Kinder von leistungsbeziehenden Eltern, die ein Gymnasium oder eine Fachhochschule besuchen und auf herkömmliche Art und Weise das Abitur anstreben. Ihnen stehen keine Sozialleistungen zu, da sie aufgrund ihres Schulbesuchs nicht als erwerbsfähig gelten. Sie können jedoch durch das Bildungspaket finanziell gefördert werden, welches ihnen u. a. Schulgeld und Essensgeld ermöglicht. Sind sie nach dem Schulabschluss arbeitslos, können sie Arbeitslosengeld II beantragen, bis sie den Berufseinstieg geschafft haben.