Hartz4

Antrag

 

 

In Deutschland regeln diverse Gesetze, wer Anspruch auf sogenannte Sozialleistungen – also vom Staat ausgezahlte finanzielle Unterstützung – hat. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das sogenannte Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Es regelt die Belange des Arbeitslosengelds II, landläufig auch unter dem Begriff Hartz IV bekannt. Diese Sozialleistung dient der Grundsicherung von finanziell hilfsbedürftigen in Deutschland, welche voll erwerbsfähig sind.

 

 

Wer hat Anspruch auf Hartz IV?

 

Nicht jeder Hilfsbedürftige kann in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Es müssen die folgenden Voraussetzungen gelten: Der Antragsteller muss das 15. Lebensjahr vollendet haben und seinen dauerhaften Wohnsitz innerhalb der deutschen Grenzen haben. Zudem muss er gemäß der entsprechenden Richtlinien als hilfsbedürftig und als erwerbsfähig gelten. Trifft all dies zu, so kann ein Antrag auf Hartz IV gestellt werden. Dies umfasst nicht nur jugendliche und erwachsene Arbeitslose oder Langzeitarbeitslose, sondern beispielsweise auch gering Verdienende und deren Familienmitglieder.

 

 

Wie läuft die Antragstellung ab?

 

Arbeitslosengeld II unterliegt der sogenannten Antragserfordernis: Es kann nur dann gewährt werden, wenn vom Interessenten ein Antrag gestellt wurde. Dieser ist bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit – vormals Arbeitsamt und Sozialamt – einzureichen, die mancherorts auch als Jobcenter betitelt ist. Die Formulare hierfür können beim Amt selbst erbeten werden und stehen auch im Internet zur Verfügung.

 

Der Antragsteller hat sodann das Formular nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Neben den Daten zur Person, zum Wohnsitz und zur beruflichen Situation müssen auch Informationen zur familiären Situation abgegeben werden. Dies ist deshalb nötig, da feste Partnerschaften und auch Kinder zu der sogenannten Einheit der Bedarfsgemeinschaft zählen und damit eventuell ebenfalls einen Anspruch auf Hartz IV haben. Zudem müssen bei dem Antrag Angaben zur finanziellen Situation des alleinstehenden Antragstellers oder aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gemacht werden. Diese beziehen sich sowohl auf das vorhandene Vermögen in jeglicher Form als auch auf jegliche Arten von einmaligem und/oder regelmäßigem Einkommen. Nur so können die zuständigen Behörden sicherstellen, dass eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt. Nur wenn alle Voraussetzungen, welche durch beispielsweise Kontoauszüge, Gehaltsnachweise und Anmeldebescheinigungen eindeutig belegt werden müssen, gegeben sind, dann kann dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II stattgegeben werden. Leistungen können nicht für Zeiten vor der Antragstellung gezahlt werden, also sollten alle Formulare rechtzeitig eingereicht werden.