Hartz4

Arbeitsamt

 

 

Wer in Deutschland erwerbsfähig ist, der sollte auch einen Beruf ergreifen. Dafür sorgen diverse Regelungen, Gesetze und auch Anreize vonseiten der zuständigen Behörden. Hat man seine schulische Ausbildung oder auch eine Ausbildung oder ein Studium beendet, dann steht der Berufseinstieg bevor. Dieser wird einen zum ersten Mal mit dem Arbeitsamt in Verbindung bringen. Auch wer arbeitslos ist, wird mit diesem Amt in Berührung kommen.

 

 

Was ist das Arbeitsamt?

 

Die umgangssprachlich als Arbeitsamt bezeichnete Institution heißt korrekt Bundesagentur für Arbeit und regelt die Arbeitsmarktverwaltung sowie die Arbeitsvermittlung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie teilweise auch Einstellungsverhältnisse im Ausland. Jede Kommune, Stadt oder Region verfügt über eine regionale Zweigstelle, die jeweilige Agentur für Arbeit. Seitdem per Gesetzbeschluss die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld zusammengelegt wurden und als Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II ausgezahlt werden, ist die Agentur für Arbeit auch dafür zuständig.

Zu den Hauptaufgaben des Arbeitsamtes zählen neben der Arbeitsvermittlung auch die Berufsberatung und die Arbeitsmarktforschung. Ebenso zählt seit Januar 2005 die Zahlung von Sozialleistungen und Entgeltersatzleistungen wie zu den Zuständigkeitsbereichen. Wer als erwerbsfähig und hilfsbedürftig gilt, der sollte sich an die lokal zuständige Agentur für Arbeit wenden und dort einen Antrag auf Hartz IV stellen. Wird dieser gewährt, so bekommt man einen Sachbearbeiter zugewiesen sowie separat einen Berufsberater.

 

 

Der Umgang mit dem Arbeitsamt

 

Generell ist für alle Belange eines Leistungsbeziehenden in Hinblick auf Finanzielles und Berufstechnisches ein Ansprechpartner der Agentur für Arbeit festgelegt. Die Leistungsempfänger werden den Sachbearbeitern in der Regel nach Buchstabengruppen oder auch Wohnorten zugeteilt. Ein Wechsel des Sachbearbeiters ist nur in seltenen Fällen und bei der Vorlegung triftiger Gründe möglich und muss beim Arbeitsamt beantragt werden. Die Agentur für Arbeit – immer öfter auch als Jobcenter bezeichnet – ist nicht nur für finanzielle und berufliche oder bildungstechnische Aspekte verantwortlich, sondern auch Ansprechpartner bei Umzug, Wohnungssuche, Versicherungen und Sonderbedürfnissen. Es gibt immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen Hartz-IV-Empfängern und Sachbearbeitern, da die Gesetzeslage sehr komplex ist und die Leistungsbeziehenden sich oft in extremen Situationen befinden. So kann es durchaus auch dazu kommen, dass zu wenig ausgezahlt wird oder Ansprüchen nicht stattgegeben wird bzw. dass nicht ausreichend beraten wird. Man sollte sich daher selbst so gut wie möglich informieren.