Hartz4

Ausland

 

 

Deutschland bietet seinen Bundesbürgern diverse Sozialleistungen wie Hartz IV an, die der Grundsicherung dienen sollen. Hierzu müssen jedoch diverse Voraussetzungen erfüllt werden, zu denen vor allem zählt, dass man voll erwerbsfähig sein muss und zudem als hilfsbedürftig gelten muss. Wie steht es aber, wenn man als Deutscher im Ausland lebt und Arbeitslosengeld II beziehen möchte?

 

 

Hartz IV im Ausland – funktioniert das?

 

Wer deutscher Staatsbürger ist, aber seinen dauerhaften Wohnsitz im Ausland hat, der hat grundsätzlich keinen Anspruch auf den Erhalt von Sozialleistungen. Bei einer Antragstellung muss nämlich eine Adresse in Deutschland angegeben werden, die auch wirklich den dauerhaften Wohnsitz darstellt. In der Vergangenheit kam es recht häufig vor, dass Hilfsbedürftige einen Antrag auf Hartz IV stellten, ihn genehmigt bekamen und sich dann in ein anderes Land absetzten, in dem man von dem monatlichen Geld besser leben konnte. Es wurde eine sogenannte Briefkasten-Adresse geführt, man hielt sich aber so gut wie nicht in Deutschland auf. Dieses Verhalten wurde vor einigen Jahren damit zu kontrollieren versucht, dass neue Regelungen eingeführt wurden. So muss man sich regelmäßig bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter persönlich melden und zudem seine offizielle Anmeldung sowie Nachweise des dauerhaften Wohnsitzes wie beispielsweise einen Mietvertrag oder laufenden Rechnungen vorweisen können.

 

Es ist demnach heute ausgesprochen schwer, als Empfänger von Hartz IV seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, ohne dabei ertappt zu werden. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmefälle, in denen einem hilfsbedürftigen Deutschen im Ausland tatsächlich Leistungen zustehen. Dazu zählen Mütter und Väter, deren minderjährige Kinder aus rechtlichen Gründen im Ausland leben müssen. Auch Menschen, die in einem fremden Land stationär behandelt oder gepflegt werden müssen, können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II im Ausland haben, sollten jedoch so bald wie möglich nach Deutschland zurückkehren.

 

Ein Auslandsaufenthalt bei Hartz IV

 

Selbstverständlich ist es auch Empfängern von Arbeitslosengeld II gestattet, sich für eine kurze Zeit ins Ausland zu begeben, um dort etwa Urlaub zu machen oder sich weiterzubilden. Während dieses Zeitraums von höchstens 21 Kalendertagen pro Jahr werden die Leistungen weiterhin gezahlt. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Abmeldung beim Jobcenter. Für einen Auslandsaufenthalt von mehr als drei Wochen werden keinerlei Leistungen mehr gezahlt.