Glücksspiel
Erhält man Hartz IV, so dienen die Leistungen der Grundsicherung und werden so berechnet, dass sie pro Monat für die normalen Bedürfnisse und Ausgaben ausreichen. Alles, was darüber hinausgeht, ist nur sehr schwer zu verwirklichen. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Hartz-IV-Empfänger auf einen Gewinn im Lotto hoffen oder sich an Glücksspielen versuchen.
Welche Arten von Glücksspielen gibt es?
Glücksspiele verlocken Tag für Tag die verschiedensten Menschen dazu, ihr Geld auf etwas zu setzen und zu hoffen, dass es sich hinterher vermehrt. Dabei kommt es auf das nötige “Quäntchen” Glück an, nicht auf ein bestimmtes Geschick des Spielers. Eine gewisse Taktik kann zwar angewendet werden, das Ergebnis kann bei einem Glücksspiel aber nicht beeinflusst werden. Grundsätzlich ist ein Mindesteinsatz in der Form von Bargeld, Spielmarken oder Ähnlichem zu tätigen, bevor das eigentliche Spiel beginnt. Man setzt dabei auf eine Gewinnkombination oder auch einen Akteur des Spiels und verliert entweder bei Nichterfüllung der gesetzten Erwartung seinen Einsatz oder kann ihn bei Erfüllung vergrößern. Beliebte Glücksspiele – auch unter Beziehern von Arbeitslosengeld II – sind Sportwetten, Casino-Spiele und Glücksspiele im Internet. Es gibt auch illegale Glücksspiele und außerdem muss stets mit Suchtgefahr gerechnet werden.
Hartz IV und das Glücksspiel
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht, der muss sich u. a. dazu verpflichten, wirtschaftlich verantwortlich damit umzugehen. Dies bedeutet auch, dass das erhaltene Geld zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet wird, anstatt für Hobbys oder riskante Manöver wie das Glücksspiel.
Erst vor wenigen Monaten sorgte ein Gerichtsbeschluss für Furore, der es Hartz-IV-Empfängern untersagt, sich an staatlichen Sportwetten zu beteiligen. Die einstweilige Verfügung wird damit begründet, dass die Leistungsbeziehende beim Glücksspiel Beträge riskieren, die in keinerlei Verhältnis zu ihrer finanziellen Situation stehen. Zudem handle es sich vom Staat ausgegebene Gelder, die dem Zweck der Deckung von Lebenshaltungskosten dienen sollten. Bisher ist das Lottospielen noch erlaubt, alle anderen Glücksspiele sind jedoch untersagt. Dies ist aber nur schwer zu kontrollieren, da vor allem Online-Casinos ihre Teilnehmer nicht auf den finanziellen Hintergrund überprüfen und zudem Informationen über sie nur ungern offenlegen. Betreiber von Glücksspielen wollen das Urteil anfechten, da es u. a. beinhaltet, Interessenten auf einen eventuellen Leistungsbezug anzusprechen.
