Hartz4

Kinder

 

 

 

Erwerbsfähige mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, und als hilfsbedürftig eingestuft werden, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Sie können einen Antrag auf Hartz IV stellen und erhalten nach Genehmigung einen monatlichen Betrag, der von ihrem Alter und ihren Familienstand abhängig ist. Wer in einer eingetragenen Partnerschaft ist und auch noch Kinder hat, der gehört einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft an.

 

 

Welche Leistungen können Kinder beziehen?

 

Da Kinder bis zu einem Mindestalter von fünfzehn Jahren der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, gelten sie nicht als erwerbsfähig. Sie haben daher bei Hilfsbedürftigkeit selbst keinen Anspruch auf Hartz IV. Das gilt jedoch nicht für ihre Eltern. Diese können neben den Sozialleistungen zusätzlich noch Beträge für die im Haushalt lebenden Kinder erhalten. Bei einem Alter bis zu sechs Jahren wird ein monatlicher Beitrag von 213 € gezahlt. Von sieben bis vierzehn Jahren erhält man für jedes Kind 242 € und ab einem Alter von fünfzehn Jahren steigt dieser Betrag auf 275 €. Voraussetzung dafür ist, dass ältere Kinder nicht selbst erwerbsfähig sind oder sich in einer Ausbildung befinden und daher selbst Einkommen oder auch Ausbildungsvergütung beziehen. Wer die Schule oder auch eine Ausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen hat und (vorübergehend) arbeitslos ist, hat aufgrund seiner Hilfsbedürftigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wodurch die Leistungszahlung für das Kind an die Eltern entfällt. Wer als Leistungsbeziehender schwanger ist, erhält gewisse Pauschalzuschläge, ebenso nach der Geburt des Kindes und in der frühen Phase der Kindheit.

 

 

 

Ein Leben mit Sozialleistungen

 

 

Für Kinder aus einem Hartz-IV-Umfeld ist das Leben in der Regel nicht leicht. Ihre Eltern mühen sich entweder mit einem Job ab, der nicht genügend Einkommen bringt, oder sind auf der vergeblichen Suche nach Arbeit, um dem Leben am Existenzminimum zu entkommen. Dadurch, dass jeden Monat nach den Ausgaben für den Lebensunterhalt kaum etwas übrig bleibt, sind Freizeitaktivitäten, Ausflüge oder besondere Anschaffungen meist nicht möglich. Es muss auf einiges verzichtet werden und hinzu kommt, dass eine gewisse gesellschaftliche Stigmatisierung auf dem Thema Hartz IV liegt. Es gibt jedoch auch Fördermöglichkeiten wie beispielsweise das neu eingeführte Bildungspaket, das den Schulalltag erleichtern soll.