Zuverdienst/Nebenverdienst/Nebenjob
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, die seit 2005 unter dem Begriff Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV bekannt sind, können nicht nur von Arbeitslosen, die erwerbsfähig sind, bezogen werden. Auch all jene, welche eine zu geringe Rente oder ein zu niedriges Einkommen aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit beziehen und somit als hilfsbedürftig gelten, haben einen theoretischen Anspruch darauf. Ob dieser tatsächlich besteht, hängt auch davon ab, über wie viel Einkommen und Vermögen der Antragsteller verfügt. Ein Nebenverdienst ist in der Regel erlaubt, sofern er den gesetzlich festgelegten Richtlinien entspricht.
Wie hoch darf der Zuverdienst sein?
Wer Hartz IV bezieht, der darf dennoch einer Tätigkeit nachgehen. Es wird ihm von der Agentur für Arbeit sogar nahegelegt, da diese Art von Leistung nur als Grundsicherung für Erwerbsfähige gedacht ist und in der Regel alles daran gesetzt wird, dass der Leistungsbeziehende (wieder) in den Arbeitsmarkt eingegliedert wird. Es besteht also die Möglichkeit eines Nebenverdienstes, wobei mit Abzügen zu rechnen ist. In der Regel gilt ein Freibetrag von 100 € pro Monat. Er wird von der Höhe des gesamten monatlichen Zuverdienstes abgerechnet, der Rest wird als Einkommen angerechnet und von den gezahlten Leistungen abgezogen. Übersteigt ein Nebenverdienst ein Bruttomonatseinkommen von 400 €, so dürfen theoretisch anstelle des Freibetrags die tatsächlichen Aufwendungen abgezogen werden.
Auch vom Netto-Erwerbseinkommen wird bei Hartz IV ein monatlicher Freibetrag abgezogen. Er beträgt 20 % des anteiligen monatlichen Einkommens, wenn es zwischen 100 € und 1.000 € liegt. Bei einem höheren Betrag und bestimmten Voraussetzungen beträgt er 10 %. Man würde also bei einem Nebenverdienst von 400 € im Monat auf einen gesamten Freibetrag von 160 € kommen.
Welche Arten von Zuverdienst lohnen sich?
Wenn man Arbeitslosengeld II bezieht, so empfiehlt es sich, einen Nebenjob zu suchen. Man könnte beispielsweise Zeitungen austragen, als Haushaltshilfe arbeiten, in einem gastronomischen Betrieb auf Teilzeitbasis oder Wochenendbasis aushelfen oder sich einen der sogenannten 400-€-Jobs aussuchen. Der Nebenjob sollte, wenn möglich, keinen allzu hohen Verdienst mit sich bringen, da sonst zu hohe Beträge abgezogen werden. Ist der Verdienst sogar so hoch, dass er die Grundsicherung deckt, würde die Zahlung von Arbeitslosengeld II ganz entfallen, was aber meist nur bei einer hauptberuflichen Tätigkeit der Fall ist.
