Handyvertrag
Mobiltelefone sind inzwischen aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Aus den damals recht einfachen und noch vergleichsweise großen Exemplaren ist eine Vielzahl von modernsten Handys entstanden, die zu weit mehr als dem Telefonieren dienen. Längst ist ein Mobiltelefon kein Luxusgegenstand mehr und wird daher auch von jenen benutzt, die mehr oder weniger am Existenzminimum leben. Empfänger von Hartz IV beispielsweise haben ein Recht auf persönliche Besitztümer wie ein Handy. Wählen sie den richtigen Handyvertrag, so müssen sie auch nicht mit unzumutbaren monatlichen Kosten rechnen, die ihnen nicht genügend Geld zum Leben übrig lassen.
Welche Optionen gibt es?
Oft werden Prepaidkarten genutzt, weil sie auf den ersten Blick billiger wirken. Vor allem Eltern nutzen sie für ihre Kinder, um deren Handykonsum zu kontrollieren. Vor allem bei häufiger Nutzung kann dies jedoch teurer werden als ein guter Handyvertrag. Zudem muss das Handy selbst erst einmal zu einem teuren Vollpreis gekauft werden, wohingegen in den meisten Verträgen bereits ein Mobiltelefon mit inbegriffen ist. Ein Handyvertrag hat zudem den Vorteil, dass es die unterschiedlichsten Flatrates und Sondertarife gibt.
Die Auswahl an Handyverträgen ist riesig. Es bietet sich an, im Internet einen Vergleich der vielen Anbieter zu machen und sich den Handyvertrag herauszusuchen, welches den eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen am besten genügt und zugleich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Viele Netzwerkbetreiber bieten Flatrates an, die entweder kostenlose Anrufe zu einer bestimmten Nummer oder innerhalb des Netzwerks erlauben oder auch kostenlose Anrufe ins Festnetz oder kostenloses Surfen im Internet erlauben. Partnerverträge bieten sich, wenn zwei oder mehrere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ein Handy besitzen und oft miteinander kommunizieren müssen.
Bei manchen Anbietern wird man als Bezieher von Hartz IV Probleme haben, andere schließen den Vertrag jedoch ohne Weiteres ab. Die Bezahlung sollte sich aus einem möglichst niedrigen Pauschalbetrag und so wenig zusätzlichen Kosten wie möglich zusammensetzen. So können Schulden vermieden werden. Bei vielen Verträgen erhält man eine Prämie. Ist deren Wert zu hoch oder verkauft man den erhaltenen Gegenstand, so wirkt sich das auf die Vermögens- bzw. Einkommenssituation aus und muss eigentlich der Agentur für Arbeit gemeldet werden und mit den Leistungen verrechnet werden.
