Hartz4

Haustiere

 

Menschen und Tiere haben seit jeher eine besondere Verbindung. So gibt es inzwischen nicht nur unzählige gezähmte Nutztiere, sondern auch die verschiedensten Haustiere. Dabei kann es sich um Vögel, Reptilien, Nagetiere, Hunde und Katzen oder auch exotischere Tierarten handeln. Die Wahl des richtigen Haustieres und auch dessen artgerechte Betreuung und Versorgung liegen beim Besitzer. Ist dieser Empfänger von Sozialleistungen, so gibt es einiges zu bedenken.

 

 

Hartz IV und die Haustierhaltung

 

Jeder hat das Recht darauf, ein Haustier oder mehrere Haustiere zu halten. Diese dürfen nur keine Gefahr für die eigene Person oder andere Personen darstellen und müssen artgerecht gehalten werden. Auch Empfänger von Hartz IV haben einen Anspruch auf die Haustierhaltung. Sie sollten sich nur darüber im Klaren sein, dass ein Haustier erhebliche Kosten mit sich bringen kann, die von den monatlichen Leistungszahlungen schwer zu decken sein können. Das Amt wird für keinerlei Kosten aufkommen. Dafür muss der Besitz eines Haustieres aber bei der Antragstellung angegeben werden. Sodann wird der Wert des Tieres daran berechnet, für wie viel Geld man es gekauft hat oder für wie viel man es wiederverkaufen könnte. Haustiere – vor allem Hunde und Katzen, aber auch exotische Vögel – werden somit zum Vermögen dazugerechnet. Wird dadurch insgesamt der zustehende Freibetrag überschritten, so drohen Abzüge bei den Leistungen.

 

 

Welche Probleme können entstehen?

 

Hält man als Hartz-IV-Empfänger Haustiere, so wird man diverse Kosten aus eigener Tasche decken müssen. Dazu gehören nicht nur die regelmäßigen Kosten wie Futter und Tierhaltungskosten, sondern auch Tierarztbesuche, Versicherungen und eventuelle Zahlungen bei durch das Tier verursachten Schäden. Hält man einen Hund, kommt die nicht unerhebliche Belastung der Hundesteuer hinzu, die an die Kommunen gezahlt werden muss. Gerade diese Steuerabgaben sowie Impfungen, Operationen und auch die Betreuung der Haustiere bei Urlaub können große finanzielle Belastungen für Bezieher von Hartz IV darstellen. Zwar kann ein Haustier wie ein menschlicher Begleiter wirken und viel Freude und Nutzen mit sich bringen, die Kosten sollten jedoch nicht unterschätzt werden. Da es sich um freiwillige Tierhaltung und somit auch um vermeidbare und im Rahmen der Leistungen zumutbare finanzielle Aufwendungen handelt, wird man vonseiten des Staates bzw. der Agentur für Arbeit keinerlei Unterstützung erwarten können.