Urlaub / Ausflug
Der Alltag ist oftmals voll Stress und Sorgen. Um all dies hinter sich zu lassen, kann eine Auszeit in der Form eines Urlaubs Wunder wirken. Nicht nur Berufstätige mit einem stressigen Leben sehnen sich nach Urlaub, auch Hilfsbedürftige, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II beziehen, haben den Wunsch danach und den Anspruch darauf. Ihnen werden jedoch einige Hindernisse in den Weg gelegt.
Welche Urlaubsregelungen gibt es?
Die Gewährleistung von Hartz IV ist daran gebunden, dass man erwerbsfähig ist und dem Arbeitsmarkt auch jederzeit zur Verfügung steht. Dies ist daran gekoppelt, dass man zu jeder Zeit von der Agentur für Arbeit erreichbar sein muss und dass eine Meldepflicht besteht. Urlaub steht einem als Leistungsempfänger dennoch zu. Er ist auf 21 Kalendertage pro Jahr und pro Person festgelegt, wobei nur in den seltensten Fällen Ausnahmen zugelassen werden. Möchte man verreisen, so hat man sich rechtzeitig beim zuständigen Jobcenter abzumelden. Dies gilt in der Regel nicht, wenn man nur einen kurzen oder auch ein bis zwei Tage währenden Ausflug macht oder am Wochenende verreist. Während der Zeit des Urlaubs hat man weiterhin einen Anspruch auf die Zahlung von Leistungen. Ist man jedoch länger als 21 Tage außer Landes oder abgemeldet, so entfällt dieser Anspruch und man riskiert, dass die Leistungen für einen Zeitraum von sechs Wochen bis zu drei Monaten nach der Rückkehr gestrichen werden. Man kann natürlich das Risiko eingehen und sich nicht abmelden. Wird man jedoch während dieser Zeit kontaktiert und ist nicht erreichbar, können daraus ebenfalls Sanktionen entstehen.
Wer zahlt den Urlaub?
Es gilt grundsätzlich, dass man seinen Urlaub selbst zu zahlen hat, handelt es sich nun um eine größere Reise ins Ausland oder um einen kleineren Ausflug. Zwar hat man das Recht auf Freizeit und Reisen, Zuschüsse oder Vergünstigungen sind jedoch in keiner Weise vorgesehen. Hartz IV ist dazu gedacht, eine Grundsicherung darzustellen. Die meisten Reiseunternehmen bieten ebenfalls keine Sondertarife an, aber Fahrkarten für das Verreisen mit Bus und Bahn könnten vergünstigt sein. Eine Ausnahme der finanziellen Unterstützung bilden Ausflüge, die von der Schule aus stattfinden. Hierfür kann man einen Zuschuss beantragen oder sich auch an die Schule selbst oder einen Förderverein wenden.
