Essensgeld
Ist kein eigenes Einkommen zur Bezahlung des Lebensunterhalts vorhanden, so greift der Staat in der Form von Sozialleistungen ein. Am häufigsten wird das sogenannte Arbeitslosengeld II – auch Hartz IV genannt – ausgezahlt, das sich an erwerbsfähige Hilfsbedürftige richtet. Es stellt die Zusammenlegung der ehemaligen separaten Leistungen von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld dar und liegt leicht unter diesen Zahlungen. Sonderleistungen wie Essensgeld, Geld für Bekleidung oder Weihnachtsgeld werden seit diesem Beschluss im Januar 2005 nicht mehr gezahlt. Es gibt jedoch eine neue Form des Essensgeldes, die Familien mit Kindern betrifft, die von Hartz IV abhängig sind.
Was ist die Grundlage?
Diese neue Form des Zuschusses für Ernährung ist Teil des umfangreichen, im Januar 2011 eingeführten, Bildungszuschusses für Geringverdiener mit Kindern im schulfähigen Alter. Dieses Bildungspaket wurde eingeführt, um es den Kindern von gering verdienenden Eltern leichter zu machen, im Schulalltag Fuß zu fassen. Dadurch sollen sie auch Chancen auf einen besseren Abschluss und eine aussichtsreichere berufliche Zukunft haben.
Eltern, die Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen beziehen, können dieses Bildungspaket für ihre Kinder beantragen, wenn diese jünger als 25 Jahre sind und eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die im Bildungspaket enthaltenen Zuschüsse decken den Schulbedarf, Klassenfahrten, die Schülerbeförderung, die Nachhilfe sowie das Essensgeld und die Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit.
Wichtiges zum Thema Essensgeld
Dieser Zuschuss soll ermöglichen, dass Kinder in der Kindertagesstätte oder in der Schule ein warmes Mittagessen zu sich nehmen können. Je Antragsteller muss ein Euro Eigenanteil pro Mittagessen geleistet werden. Die Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass die schulische Institution ein warmes Mittagessen anbietet. Das Essensgeld wird entweder von der Agentur für Arbeit direkt an den Essensanbieter gezahlt oder muss von den Eltern vorgestreckt und nachgewiesen werden, sodass es im Nachhinein ausgezahlt werden kann. Es handelt sich ausdrücklich um einen Zuschuss für eine wirklich in der Schule eingenommene, warme Mahlzeit, welche von der Schule dem Amt gegenüber bestätigt werden muss. Ein Antrag darauf – sowie auf das gesamte Bildungspaket – muss für jedes Kind im Haushalt separat gestellt werden. Nachzahlungen sind möglich, da das Paket bereits seit Januar zur Verfügung steht.
