Hartz4

Bus und Bahn (Sozialticket)

 

 

Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln kann billiger sein als die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs. Vor allem in einer Großstadt bietet sie sich an, da es an Parkplätzen mangelt, zu den Stoßzeiten Staus entstehen und die Verkehrsanbindung durch öffentliche Verkehrsmittel weit vernetzt und zeitlich günstig ist. Ist man jedoch auf Arbeitslosengeld II angewiesen, so stellt selbst das Zahlen von Fahrkarten eine finanzielle Belastung dar. Abhilfe bieten dabei Maßnahmen wie das Sozialticket sowie diverse Vergünstigungen im Verkehrsbetrieb.

 

 

Welche Vergünstigungen gibt es?

 

Jede Kommune sieht es gern, wenn ihre Bürger statt des Pkw Bus und Bahn benutzen. Daher gibt es bereits für diverse Gesellschaftsschichten oder Personengruppen Vergünstigungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Studenten, Schüler und Senioren können gegen einen entsprechenden Nachweis ermäßigte Fahrkarten kaufen. Ebenso gibt es Vergünstigungen für alle Empfänger von Hartz IV. Sie bekommen – je nach Stadt und Bundesland – einen Sozialausweis ausgestellt, der für die gesamte Stadt gilt und als Basis für ermäßigte Fahrkarten und Eintrittskarten gilt. Dabei treten die Ermäßigungen meist nur bei Wochenkarten oder Monatskarten in Kraft, nicht aber bei Einzelfahrten oder Tageskarten. Die gewährte Ermäßigung macht finanziell einen kleinen Anteil aus, kann sich aber auf die Dauer rentieren – vor allem, wenn man neben dem Erhalt von Hartz IV einer Tätigkeit nachgeht und auf Fahrten mit Bus und Bahn angewiesen ist. Der Nachteil dieser vergünstigten Fahrkarten ist zumeist, dass man die öffentlichen Verkehrsmittel nicht zu den morgendlichen und abendlichen Stoßzeiten nutzen darf, was sich als unter Umständen als hinderlich erweist. Dennoch wird das Fahren mit Bus und Bahn dadurch erschwinglicher und erlaubt mehr Mobilität.

 

 

Fakten zum Sozialticket

 

In manchen Bundesländern wurde ein sogenanntes Sozialticket eingeführt oder es soll eingeführt werden. Für einen festgelegten Preis zwischen 30 € und sogar nur 15 € kann man damit als Hartz-IV-Empfänger unbegrenzt in der Stadt die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, ohne die üblichen zeitlichen oder an Bezirke gebundenen Einschränkungen. Diese Art von Fahrkarte für Bus und Bahn sowie Straßenbahn und manchmal auch für Fahrten mit Fernzügen ist jedoch bisher nur in einigen deutschen Großstädten realisiert. Vor allem Menschen, die auf dem Land wohnen, wird er schwerfallen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen und dafür auch noch Vergünstigungen zu erhalten.