Berufsunfähigkeitsversicherung
Es gibt in Deutschland diverse Arten von Versicherungen – von Sach- und Personenversicherungen über Sozialversicherungen, bis hin zu Gewerbeversicherungen – die man abschließen kann. Einige davon sind per Gesetz als Pflichtversicherungen festgelegt, andere wiederum können freiwillig bei einem gesetzlichen oder privaten Anbieter abgeschlossen werden. Bezieht man als erwerbsfähige und hilfsbedürftige Person Hartz IV, so sieht die Lage bei den Versicherungen komplexer aus als bei einem Normalverdiener. Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden von der Agentur für Arbeit gezahlt und auch Mindestbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden einbezahlt. Freiwillige Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind jedoch eine Kategorie für sich.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit weist den Charakter einer Versorgungsversicherung auf. Sie kann als Zusatzversicherung im Rahmen einer Rentenversicherung oder Lebensversicherung abgeschlossen werden oder als selbstständige Versicherung. Abschließen kann eine solche Versicherung jeder, der erwerbstätig ist. Sie tritt in dem Moment in Kraft, in dem der Erwerbstätige aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls, einer anderen Beschwerde oder auch aufgrund seines Todes nicht mehr für seinen eigenen Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt seiner Familienmitglieder und (im Todesfall) Hinterbliebenen aufkommen kann. Dies geschieht durch die Auszahlung von Pauschalbeträgen, deren Höhe sich nicht nach dem eigentlichen Schaden richtet, sondern nach den Vertragskonditionen. Nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen monatliche Beitragszahlungen geleistet werden.
Hartz IV und die Berufsunfähigkeitsversicherung
Generell sind freiwillige Versicherungen für Leistungsbeziehende erlaubt. Aber gerade Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen werden anteilig dem Vermögen angerechnet. Es gibt zwar Freibeträge pro Versicherung und pro Person, aber im Ernstfall kann es zu Kürzungen der Leistungen kommen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung fällt in der Regel auch in diese Kategorie, denn sie kann vor dem Ruhestandsalter in Kraft treten. Ist bereits ein Fall der Berufsunfähigkeit eingetreten und werden die Versicherungsbeiträge in Form der Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt, so kann es sogar sein, dass dadurch der Anspruch auf Hartz IV entfällt, da diese Zahlungen als Einkommen angesehen werden.
Während des Bezugs von Sozialleistungen ist ein Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kaum notwendig, erst bei Aufnahme einer Vollzeittätigkeit rentiert sie sich, denn wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist entweder arbeitslos oder nur geringfügig beschäftigt. Wurde die Versicherung hingegen vor Leistungserhalt abgeschlossen, so sollte man sich der daraus resultierenden Abzüge bewusst sein und sie gegebenenfalls auflösen.
