Haftpflichtversicherung
Es gehört zum Leben dazu, diverse Versicherungen abzuschließen. Neben gesetzlich verordneten Pflichtversicherungen hat man die Wahl zwischen den unterschiedlichsten freiwilligen Versicherungen, die sich für Haftpflicht, Gesundheit, Rente, Hausrat und andere Belange empfehlen. Auch als Empfänger von Hartz IV muss man bestimmte Versicherungen abschließen und hat zudem das Recht auf das Abschließen von verschiedenen freiwilligen Versicherungen. Die Haftpflichtversicherung stellt dabei einen interessanten Sonderfall dar.
Welche Regeln gelten?
Grundsätzlich muss man als Empfänger von Arbeitslosengeld II gesetzlich rentenversichert, krankenversichert und pflegeversichert sein. Sämtliche Versicherungen, die darüber hinausgehen, sind dem persönlichen Ermessen jedes Einzelnen überlassen. Man sollte jedoch bedenken, dass Versicherungen wie Lebensversicherung und private Rentenversicherung unter Umständen dem Vermögen angerechnet werden können, was zu Abzügen bei den Leistungen führt. Dies gilt nicht für Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung oder auch die Hausratversicherung.
Für Leistungsbeziehende gilt genauso wie für andere, dass sie sich gegen diverse Risiken abzusichern haben oder absichern wollen. Sie haben ein Recht auf eine Haftpflichtversicherung und zudem auch den Anspruch darauf, dass die dafür anfallenden monatlichen oder jährlichen Beiträge von der Agentur für Arbeit übernommen werden oder zumindest anteilig zu den monatlichen Leistungsbeträgen addiert werden. Fast jeder volljährige Bundesbürger schließt eine der beiden Versicherungsarten ab, um im Falle eines Schadens nicht in den finanziellen Ruin gestürzt zu werden. Vor allem ohne eine Haftpflichtversicherung ist es schwer, überhaupt eine Wohnung zu finden. Daher wurde per Gerichtsbeschluss geklärt, dass solche Versicherungen bei der Leistungsvergabe zu berücksichtigen sind. Ob tatsächlich ein Zuschuss gewährt wird und wie hoch dieser dann ist, kann jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
Lohnt sich eine Haftpflichtversicherung?
Es stellt sich die Frage, ob der Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei Bezug von Hartz IV überhaupt zwingend notwendig ist. Manchmal ist sie die Voraussetzung für den Erhalt eines Jobs oder die Unterzeichnung eines Mietvertrags und somit beinahe obligatorisch. Auch bei Familien ist sie anzuraten, da es immer zu Situationen kommen kann, in denen Kinder einen Schaden verursachen, der durch die Haftpflichtversicherung gedeckt werden kann. Allzu hoch sind die anfallenden Versicherungsbeiträge im Vergleich nicht, man sollte sich das Ganze aber vorher durchrechnen und beim zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit nachfragen, ob Zuschüsse gegeben werden oder nicht.
