KFZ-Versicherung
Die KFZ Versicherung, korrekt als KFZ-Haftpflichtversicherung bezeichnet, ist in der Bundesrepublik Deutschland für alle zulassungspflichtige Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Durch den Betrieb des Wagens im Verkehr verursachte Schadensfälle können damit abgedeckt werden. Dafür fallen monatliche Beiträge an, die von Anbieter zu Anbieter verschieden sind und sich nach Kriterien wie dem Fahrer und das Fahrzeug richten. Nun gibt es unter den vielen Autobesitzern auch etliche Hartz-IV-Empfänger. Für sie gelten bei allen Versicherungen spezielle Regelungen, derer man sich bewusst sein sollte.
Hartz IV und die KFZ Versicherung
Generell gilt, dass auch Empfänger von Arbeitslosengeld II ein Recht darauf haben, ein eigenes Auto zu besitzen. Dieses sollte aber im Rahmen bzw. “angemessen” sein. Die Agentur für Arbeit wird sich das Fahrzeug genau ansehen und anhand von vorgegebenen Kriterien den Wert des Pkws berechnen. Dieser sollte im Schnitt nicht über 6.000 € Wiederverkaufswert liegen. Darf man das Auto behalten, muss natürlich auch weiterhin die KFZ Versicherung geführt und bezahlt werden.
Immer wieder stellt sich die Frage, ob die Agentur für Arbeit die Zahlung der KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt. Grundsätzlich lautet die Antwort: nein. Versicherungen dieser Art sind zwar im Rahmen der Fahrzeughaltung Pflicht, aber da diese nicht gesetzlich vorgeschrieben oder unbedingt notwendig ist, wird auch die damit verbundene Versicherung nicht als Pflichtversicherung angesehen. Somit können die vollen Kosten – im Gegensatz zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung – nicht übernommen werden.
Welche Unterstützung gibt es?
Zwar können die Kosten nicht erstattet werden, es gibt aber die Möglichkeit, bei Bezug von Hartz IV einen Zuschuss für die KFZ Versicherung zu beantragen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eindeutig ersichtlich ist, dass das Auto die Chancen erhöht, eine Arbeit zu finden oder es überhaupt erst möglich macht, nach Arbeit zu suchen. Schließlich ist der Kernpunkt des Arbeitslosengelds II, dass man voll erwerbsfähig ist und alles daran setzt, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hat man zusätzlich zum Arbeitslosengeld II ein Einkommen – wie gering auch immer – so kann man die KFZ Versicherung auch von der Steuer absetzen. In solchen Fällen könnte auch ein Zuschuss von der Agentur für Arbeit gewährt werden, dies liegt aber im Ermessen des jeweils zuständigen Sachbearbeiters.
