Hartz4

Weiterbildung

 

 

Fachwissen und Qualifikationen sind auf dem hiesigen Arbeitsmarkt so wichtig wie schon lange nicht mehr. Daher wird zurzeit viel in Aus- und Weiterbildung investiert. Ist man von Arbeitslosengeld II abhängig, hat man ohnehin geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Es lohnt sich also, einen Blick auf die gebotenen Weiterbildungsmaßnahmen und deren Förderung zu werfen.

 

 

Hartz IV und Weiterbildung

 

Arbeitslosengeld II bezieht nur, wer nicht nur hilfsbedürftig, sondern auch erwerbsfähig ist. Das bedeutet konkret, dass man sich mit dem Antrag auf Leistungen auch dazu verpflichtet, stets für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und sich von selbst zu bemühen, wieder Arbeit zu finden. Bei einem Gespräch mit einem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit werden die Chancen und Erwartungen gegeneinander abgeglichen und eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet. Dabei geht es um die Arbeitssuche sowie eventuell um Qualifikationen wie Ausbildung und Weiterbildung. Gerade als Empfänger von Hartz IV hat man es nämlich nicht leicht, Arbeit zu finden. Vielleicht liegt dies daran, dass man nicht ausreichend qualifiziert ist oder dass für die vorhandenen Qualifikationen keine freien Stellen zur Verfügung stehen. Dem kann dadurch Abhilfe geschaffen werden, dass man sich zusätzliche Qualifikationen oder zumindest zusätzliches Wissen aneignet. Dabei wird man vom Jobcenter unterstützt.

 

 

Diese Möglichkeiten gibt es

 

Es werden nicht nur Tipps und Vermittlungen in Sachen Weiterbildung angeboten, diverse Weiterbildungsmaßnahmen werden auch finanziell bezuschusst oder sogar ganz übernommen. Der neu eingeführte Bildungsgutschein wird beispielsweise für anerkannte Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten und stellt eine ideale Chance dar, sich weiter zu qualifizieren. Zunächst einmal muss man bei der Agentur für Arbeit einen Antrag darauf stellen. Das Interesse an der Weiterbildung, die bestehenden Vorkenntnisse sowie die Wahl des Kurses und der Kurs selbst werden untersucht. Nur anerkannte Kurse in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit werden durch den Bildungsgutschein gefördert. Dabei kann es sich z. B. um Sprach- oder Computerkurse handeln, aber auch um Kurse in bestimmten Fachbereichen und Wissensgebieten, die auf dem heutigen Arbeitsmarkt besonders gefragt sind. Diese Kurse sind zeitlich begrenzt und eine Anwesenheitspflicht besteht. Dafür werden die gesamten Kosten übernommen und in den meisten Fällen wird das Arbeitslosengeld II weiterhin gezahlt.