Hartz4

Zeitarbeit

 

 

Der deutsche Arbeitsmarkt befindet sich in einem ständigen Wandel. Noch bis vor einigen Jahren galten Minijobs und Zeitarbeit als eine Seltenheit, wohingegen sie heute überdurchschnittlich oft vertreten sind. Vor allem diejenigen, welche es schwer finden, auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft Fuß zu fassen, ergreifen solche zeitlich oder entgeltlich begrenzten Jobs. Dazu zählen auch Ausländer sowie Empfänger von Hartz IV und ähnlichen Sozialleistungen.

 

 

Was ist Zeitarbeit?

 

Die korrekte Bezeichnung für diese Art der Tätigkeit lautet Arbeitnehmerüberlassung. Durch den Einsatz von Personalvermittlungsunternehmen werden Arbeitnehmer bei diversen Drittunternehmen für einen bestimmten, meist vertragliche festgelegten, Zeitraum eingestellt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein regulärer Mitarbeiter aus Krankheitsgründen oder wegen Mutterschaftsurlaub ausfällt oder wenn es vorübergehend oder saisonbedingt Personalknappheit gibt. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich aber für einen Angestellten auf Zeitarbeit, weil er sie im Durchschnitt weniger kostet als ein voll eingestellter Mitarbeiter. Das System der Arbeitnehmerüberlassung bietet außerdem die Möglichkeit, jemanden nur für einen bestimmten Zeitraum einzustellen und dann bei Unzufriedenheit nach Ablauf des Vertrags einen neuen Mitarbeiter zu wählen. Die genauen Belange der Zeitarbeit werden im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.

 

Hartz IV und die Arbeitnehmerüberlassung

 

Bezieht man Arbeitslosengeld II, so muss man als erwerbsfähig und hilfsbedürftig gelten. Die Zahlung der Sozialleistungen ist daran geknüpft, dass man dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung steht und sich darum bemüht, (wieder) Arbeit zu finden. Dies gestaltet sich nicht immer leicht, was an mangelnden Qualifikationen, an zu hohem Alter oder auch an der Situation des Arbeitsmarktes liegen kann. Immer häufiger müssen Hartz-IV-Empfänger daher auf die Zeitarbeit zurückgreifen.

 

Der vermittelnde Einsatz der Zeitarbeitsfirmen, auch als Personalvermittler oder Headhunter bezeichnet, kann einem das Finden eines Jobs erleichtern. Lässt man sich auf die Zeitarbeit ein, so geht man einen Vertrag mit dem Vermittler ein, der wiederum einen Vertrag mit dem eigentlichen Arbeitgeber unterzeichnet. Was die Vergütung angeht, so gibt es bestimmte Tarife, Stundensätze und Sonderleistungen, die im Zeitarbeitsvertrag geregelt werden. Orientieren sollte sich diese am bundesweit festgelegten Standard für Zeitarbeit, dem Manteltarifvertrag von BZA und DGB. Sonst besteht die Gefahr, dass man zu wenig verdient, vor allem im Vergleich zu jenen, welche dieselbe Tätigkeit in Volleinstellung ausüben. Manchmal kann man aus der Arbeitnehmerüberlassung durch Übernahme in ein normales Beschäftigungsverhältnis wechseln.