Was ist Hartz 4?

Hartz 4 soll laut Definition Leistungsberechtigten ein würdevolles Leben ermöglichen.
Beim Arbeitslosengeld II (ALG II) handelt es sich um eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Umgangssprachlich wird das ALG 2 als Hartz 4 bezeichnet. Leistungsberechtigten soll in Deutschland ermöglicht werden, ein würdevolles Leben zu führen.
Grundsätzlich wird das Existenzminimum vom Jobcenter nicht bedingungslos gezahlt. Hält sich ein Hartz-4-Empfänger nicht an die Abmachungen mit dem Jobcenter, können Sanktionen dazu führen, dass das Arbeitslosengeld 2 ganz oder teilweise gestrichen wird.
Aber seit wann gibt es Hartz 4 eigentlich? Das ALG II wurde zum 1. Januar 2005 durch das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt. Damit wurde aus der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige die Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Die beiden vorherigen Leistungen hatten den Nachteil, dass diese von unterschiedlichen Trägern gezahlt wurden und somit ein Datenaustausch zwischen diesen nicht möglich war. Zudem war die Arbeitslosenhilfe vom vorherigen Einkommen abhängig, weshalb sich die Höhe stark unterscheiden konnte.
Hartz 4: Welche Voraussetzungen müssen für einen Bezug vorliegen?
Nach § 7 SGB II müssen bestimmte Voraussetzungen für den Hartz-4-Bezug vorliegen. Dementsprechend erhalten Personen ALG II, wenn sie
- mindestens 15 Jahre alt sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sowie
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Grundsätzlich können auch Personen Hartz-4-Leistungen beziehen, wenn diese mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei kann es sich beispielsweise um deren Kinder handeln.
Eine Hilfebedürftigkeit kommt zustande, wenn die Person nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen zu bestreiten. Zudem darf sie die erforderliche Hilfe nicht von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern erhalten.
Somit können auch Personen hilfebedürftig sein, die aufgrund ihres geringen Erwerbseinkommens nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch Arbeitslosengeld-1-Empfänger, die wenig Arbeitslosengeld erhalten, können einen Anspruch auf Hartz 4 haben.
Einkommen bei Hartz-4-Bezug: Wie hoch darf es sein?

Was ist ALG 2? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Neben der Frage “Was ist Hartz IV?”, beschäftigen viele Personen auch die Frage “Bekomme ich eigentlich Hartz 4?”. Hierbei spielt vor allem das anzurechnende Einkommen eine entscheidende Rolle. Als Einkommen zählt, was die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft während des Leistungsbezugs hinzuverdienen.
Dabei darf nur Einkommen berücksichtigt werden, welches tatsächlich als bereites Mittel zur Verfügung gestanden hätte. Dies ist beispielsweise bei Zinsen aus einem Bausparvertrag nicht der Fall, sofern der Leistungsberechtigte nicht auf dieses Geld zugreifen kann.
Bei einem Darlehen handelt es sich nicht um ein Einkommen, da dieses zurückgezahlt werden muss und dem Leistungsberechtigten nicht auf Dauer zur Verfügung steht. Handelt es sich bei dem Darlehen allerdings um eine darlehensweise gewährte Sozialleistung wie z. B. Bafög und dient dem Lebensunterhalt, wird es als Einkommen bei Hartz-4-Bezug berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt wird u. a. folgendes Einkommen:
- Leistungen nach dem SGB II
- Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz
- Schmerzensgeld
- Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
- Schenkungen, sofern die Berücksichtigung nicht grob unbillig und die Leistungshöhe des Hartz-IV-Empfängers dadurch nicht wesentlich beeinflusst wäre
- Verletztenrente
- Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Wohnungsbauprämie
- Tagespflegeleistungen sowie der erzieherische Teil des Pflegegeldes
Wie hoch ist bei Hartz-4-Bezug der Freibetrag?

Die Hartz-4-Reform trat zum 1. Januar 2005 in Kraft.
Im Rahmen von Hartz IV wird das Vermögen eines Leistungsberechtigten berücksichtigt. Jegliches Geld, welches bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden war, wird dabei vom Jobcenter als Vermögen auf Hartz 4 angerechnet.
Überschreitet das Vermögen den Freibetrag bei Hartz-4-Bezug, haben Sie keinen Anspruch auf Hartz 4. Entsprechend zu den Freibeträgen, existiert auch das sogenannte Schonvermögen, welches nicht auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden darf. Es handelt sich übrigens bei Zinsen und Dividenden aus dem Vermögen um Einkommen, da diese während des Leistungsanspruchs bezogen werden.
Dementsprechend gelten folgende Freibeträge bei Arbeitslosengeld-2- bzw. Hartz-4-Bezug:
Vermögensfreibeträge | Freibetrag pro vollendetes Lebensjahr | Mindestbetrag | Höchstbetrag |
---|---|---|---|
Grundfreibetrag für volljährige Leistungsberechtigte und deren Partner | 150 Euro | 3.100 Euro | 9.750 Euro (Geburtsjahrgang bis 1957) 9.900 Euro (Geburtsjahrgang 1958 bis 1963) 10.050 Euro (Geburtsjahrgang ab 1964) |
Grundfreibetrag für minderjährige Leistungsberechtigte | - | 3.100 Euro | 3.100 Euro |
Freibetrag für Altersvorsorge für erwerbsfähige Hilfeempfänger ab dem 15. Geburtstag und deren Partner | 750 Euro | - | 48.750 Euro (Geburtsjahrgang bis 1957) 49.500 Euro (Geburtsjahrgang 1958 bis 1963) 50.250 Euro (Geburtsjahrgang ab 1964) |
Freibetrag für notwendige Anschaffungen | - | 750 Euro | 750 Euro |
Neben den Freibeträgen darf das Jobcenter auch das sogenannte Schonvermögen nicht auf den Regelsatz von Hartz 4 anrechnen. Dazu gehört:
- angemessener Hausrat
- angemessenes Kraftfahrzeug bis zu einem Verkaufswert von 7.500 Euro
- Altersvorsorge in Höhe des laut Bundesrecht geförderten Vermögens
- Vermögensgegenstände, die für die Altersvorsorge bestimmt sind
- angemessenes, selbstgenutztes Eigenheim
- Vermögen, welches nachweislich zur Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks gedacht ist
Muss eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben werden?

Hartz-4-Gesetze sorgen seit Jahren dafür, dass erwerbsfähige Bedürftige ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Jobcenter und einem Leistungsberechtigten. Da in Deutschland die Vertragsfreiheit herrscht, muss ein Hartz-4-Empfänger die Eingliederungsvereinbarung nicht zwangsläufig unterschreiben. Sollte das Jobcenter diese allerdings als Verwaltungsakt veranlassen, gilt sie als bindend. Bei Verstößen gegen die Vorgaben der EGV drohen Sanktionen.
In der Eingliederungsvereinbarung werden unter anderem die Leistungen festgehalten, die der Hartz-4-Empfänger vom Jobcenter erhält. Zudem steht im Vertrag, welchen Pflichten der Leistungsberechtigte nachgehen und wie oft er an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen muss. Im Gegenzug dazu werden auch die Pflichten des Jobcenters festgehalten.
Zuverdienst zu Hartz 4: Wie viel dürfen Sie verdienen?
Hartz-IV-Leistungen erhalten grundsätzlich erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen. Dementsprechend können auch erwerbstätige Personen einen Hartz-4-Anspruch haben. Dazu gibt es entsprechende Einkommensfreibeträge. Zusätzlich zu Hartz 4 können Erwerbstätige bis zu 100 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen.
Einkommen, welches den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird wie folgt auf den Regelsatz angerechnet:
- Bruttoeinkommen von 101 bis 1000 Euro = 20 % anrechnungsfrei
- Bruttoeinkommen von 1001 bis 1200 Euro = 10 % anrechnungsfrei
Bruttoeinkommen über 1200 Euro wird komplett auf die Hartz-4-Höhe angerechnet. Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit beträgt der Grundfreibetrag 200 Euro.
Gibt es Hartz 4 auch für Selbstständige?
Generell kann auch ein Anspruch auf Hartz 4 bestehen, wenn der Leistungsempfänger selbstständig ist. Dabei gelten die gleichen Grundfreibeträge wie beim Hartz-4-Zuschuss bereits erläutert. Da es in einer Selbstständigkeit häufig kein festes Einkommen gibt, wird ein durchschnittliches Einkommen der letzten sechs Monate als Monatseinkommen bestimmt.
Welche Leistungen bekommen Hartz-4-Empfänger?

Einen Anspruch auf ALG 2 haben erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und in Deutschland wohnen.
Je nach Bedürftigkeit des Antragstellers ergibt sich die Höhe des Hartz-4-Satzes. Gemäß § 19 Abs. 1 SGB II umfasst das ALG II sowohl den Regelbedarf nach § 20 SGB II, Mehrbedarfe nach § 21 SGB II als auch Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Leistungsempfänger mit Kindern neben dem Regelbedarf den sogenannten Bedarf für Bildung und Teilhabe. Das Jobcenter übernimmt für Hartz-4-Empfänger zudem die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und bezuschusst die private Versicherung des Leistungsempfängers.
Des Weiteren können einmalige Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II beim Jobcenter beantragt werden. Bei unabweisbarem einmaligem Bedarf kann zudem ein ergänzendes Darlehen vom Jobcenter bewilligt werden. Dieser Bedarf liegt beispielsweise vor, wenn der Kühlschrank, Herd oder das Kinderbett des Antragstellers kaputt gehen und schnell Ersatz her muss.
Wie hoch ist der Regelsatz bei Hartz IV?
Derzeit [Stand 2017] liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 409 Euro. Alleinstehende Leistungsberechtigte bis zu einem Alter von 24 Jahren erhalten monatlich 327 Euro Hartz 4 vom Jobcenter. Für Paare liegt der Regelsatz bei jeweils 368 Euro.
Kinder erhalten derzeit bis zum Alter von sechs Jahren 237 Euro monatlich. Kinder zwischen sechs und dreizehn Jahren bekommen 291 Euro und zwischen 13 und 17 Jahren gibt es 311 Euro vom Jobcenter. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass das Kindergeld voll auf den Regelsatz von Hartz 4 angerechnet wird.
Auch Familien können vom höheren Hartz-4-Satz profitieren. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr erhalten 240 Euro. Sieben- bis Dreizehnjährigen stehen künftig 296 Euro zu und Jugendliche unter 18 Jahren bekommen 316 Euro.
In welcher Höhe werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen?

Trotz Hartz 4 darf ein Auto, sofern es angemessen ist, auf den Regelsatz des Leistungsberechtigten nicht angerechnet werden.
Neben dem monatlichen Regelsatz übernimmt das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug auch angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Welche Kosten inwiefern als angemessen betrachtet werden, entscheiden die Jobcenter in Anbetracht des ortsüblichen Mietspiegels. Somit können sich die Kosten von Ort zu Ort unterscheiden.
Neben den Kosten ist auch eine angemessene Quadratmeteranzahl entscheidend. Einer Person stehen beispielsweise etwa 50 m² zu. Für einen Zwei-Personen-Haushalt gewährt das Jobcenter in der Regel 60 m² und drei Personen in einer Bedarfsgemeinschaft stehen etwa 75 m² zu. Die Anzahl der Quadratmeter erhöht sich mit der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen.
In besonderen Härtefällen wird auch eine höhere Miete bzw. eine größere Wohnung vom Jobcenter genehmigt. Dies ist beispielsweise bei Schwangeren, über 60-Jährigen sowie Alleinerziehenden oftmals der Fall. Auch eine längere Wohndauer oder soziale Bezüge, wie ein kürzerer Schulweg der Kinder, können einen Härtefall begründen.
Mehrbedarf und Sonderbedarf bei Hartz-4-Bezug
Neben dem Regelsatz kann bestimmten Personen auch ein Mehrbedarf zustehen. Dabei können folgende Mehrbedarfe bei Hartz 4 unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden:
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für Schwangere
- Mehrbedarf für Behinderte
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
- Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserversorgung
- unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Mehrbedarf (Einzelfall)
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende liegt bei mindestens 12 Prozent des Hartz-4- Regelsatzes bei Kindern über sieben Jahren und 36 bis maximal 60 Prozent bei unter Siebenjährigen. Ausschlaggebend für die Höhe sind dabei das Alter und die Anzahl der Kinder.
Der Mehrbedarf für werdende Mütter beträgt 17 % des Regelbedarfs. Schwangere erhalten den Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche. So sollen die erhöhten Kosten während der Schwangerschaft aufgefangen werden.
Leidet der Hartz-4-Empfänger an einer chronischen Krankheit, wie beispielsweise an einer Niereninsuffizienz, Krebs oder HIV kann er beim Jobcenter einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung geltend machen. Wie hoch dieser Mehrbedarf ausfällt, richtet sich nach der Krankheit sowie nach dem Einzelfall.
Besitzt der Leistungsberechtigte eine dezentrale Warmwasserversorgung, kann dadurch ebenfalls ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Das liegt daran, dass die Erzeugung von Warmwasser nicht in den Heizkosten berücksichtigt wird, da beispielsweise ein Durchlauferhitzer das Wasser erwärmt. Meistens wird ein Mehrbedarf von 0,8 bis 2,3 % des Regelbedarfs gewährt.

Bei Hartz-4-Bezug können Sanktionen anfallen, wenn Sie sich nicht an die Vereinbarungen halten.
Zusätzlich zum monatlichen Mehrbedarf können unter bestimmten Voraussetzungen auch einmalige Bedarfe geltend gemacht werden. Der sogenannte Sonderbedarf wird vom Jobcenter bei Hartz-4-Bezug z. B. für die Erstausstattung für die Wohnung oder für die Erstausstattung bei einer Schwangerschaft gezahlt.
Zudem kann auch die Anschaffung und die Reparatur von orthopädischen Schuhen sowie therapeutischen Geräten und Ausrüstung gewährt werden. Der Sonderbedarf muss, anders als das Darlehen, nicht zurückgezahlt werden. Einen Antrag müssen Leistungsberechtigte allerdings zusätzlich zum Regelbedarf separat beantragen.
Mit Hartz 4 in den Urlaub: Müssen sich Hartz-4-Empfänger beim Jobcenter abmelden?
Der Regelsatz bei Hartz 4 ist so bemessen, dass Leistungsempfänger ihren Lebensbedarf decken können. Meistens ist aus diesem Grund nicht mehr viel Geld übrig, um einen Urlaub finanzieren zu können. Aber wie sieht es aus, wenn der Leistungsberechtigte für ein paar Tage wegfahren möchte?
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