Die Düsseldorfer Tabelle: Kindesunterhalt berechnen

Das Wichtigste zur Düsseldorfer Tabelle zusammengefasst

Was genau ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts. Sie ist kein Gesetz, sondern soll bei der Ermittlung die Orientierung erleichtern.

Wie hoch kann der Kindesunterhalt ausfallen?

Die Höhe des Kindesunterhalts ist von verschiedenen Faktoren abhängig: vom bereinigten Nettoeinkommen, dem Alter der Kinder, der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und dem Selbstbehalt. Hier finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle.

Von welchen Faktoren wird der Unterhaltsanspruch beeinflusst?

Hier erfahren Sie, welche Faktoren den Kindesunterhalt konkret beeinflussen können.

Aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2024

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Al­ters­stu­fen in Jah­ren & Be­trä­ge in Eu­ro pro Mo­nat

Pro­zent­satz
Be­darfs­kon­troll­be­trag in Eu­ro pro Mo­nat

0-56-1112-17ab 18
1.bis 2.1004805516456891001.200 bzw. 1.450
2.2.101 - 2.5005045796787241051.750
3.2.501 - 2.9005286077107581101.850
4.2.901 - 3.3005526347427931151.950
5.3.301 - 3.7005766627748271202.050
6.3.701 - 4.1006157068268821282.150
7.4.101 - 4.5006537508789381362.250
8.4.501 - 4.9006927949299931442.350
9.4.901 - 5.3007308389811.0481522.450
10.5.301 - 5.7007688821.0321.1031602.550
11.5.701 - 6.4008079261.0841.1581682.850
12.6.401 - 7.2008459701.1361.2131763.250
13.7.201 - 8.2008841.0141.1871.2681843.750
14.8.201 - 9.7009221.0581.2391.3231924.350
15.9.701 - 11.2009601.1021.2901.3782005.050

Wozu dient die Unterhaltstabelle des OLG Düsseldorf?

Düsseldorfer Unterhaltstabelle: Wie hoch der Unterhaltsbedarf eines Kindes?
Düsseldorfer Unterhaltstabelle: Wie hoch der Unterhaltsbedarf eines Kindes?

Trennen sich Ehepaare, geht dies selten ohne Streitereien und gegenseitige Vorwürfe vonstatten. Richtig kompliziert wird es, wenn es um die gemeinsamen Kinder, und damit zusammenhängend um Unterhaltsansprüche und -forderungen geht. Der Kindesunterhalt hat oftmals über Jahre hinaus großen Einfluss auf das Leben aller Beteiligten. Durch ihn sollen die finanziellen Mittel gerecht verteilt werden, um einerseits die Unterhaltsberechtigten zu versorgen und andererseits dem Unterhaltspflichtigen ein gewisses Existenzminimum zuzugestehen. Bei der komplizierten Berechnung des Unterhaltsanspruchs kann die Düsseldorfer Tabelle helfen.

Kostenloser Rechner: Kindesunterhalt berechnen

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Trennung der Eltern: Mit der Düsseldorfer Tabelle kann der Unterhalt berechnet werden.
Trennung der Eltern: Mit der Düsseldorfer Tabelle kann der Unterhalt berechnet werden.

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Instrument zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs.

An ihr können sich die Familienrichter bei ihren Urteilen orientieren, wenn sie im Einzelfall über die Unterhaltshöhe zu entscheiden haben. Natürlich soll nicht jeder Richter willkürlich Recht sprechen, stattdessen sollen die Urteile nachvollziehbar und gerecht ausfallen.

Dazu braucht es zweifellos einen einheitlichen Leitfaden und ein solcher ist die Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig aktualisiert, um sie den aktuellen Lohn- und Lebenshaltungskosten anzupassen.

Wer erstellt die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben, um den Unterhaltsanspruch bestimmter Personen zu bestimmen. Die Richtwerte werden nicht allein vom Oberlandesgericht aufgestellt, sondern sind die Ergebnisse von Koordinierungsgesprächen und Umfragen zwischen Richtern aus den 24 Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages.

Ihren Namen verdankt die Unterhaltstabelle dem Umstand, dass das Landgericht Düsseldorf vormals die zuständige Berufungsinstanz für die Urteile anderer Landgerichte war. 1962 wurden in Düsseldorf dann die Richtlinien zur Unterhaltsberechnung eingeführt.

Bei der Düsseldorfer Liste handelt es sich auch nicht etwa um ein Gesetz, sondern um eine Richtlinie, anhand derer sich die Richter in ganz Deutschland in ihren Prozessen orientieren können. Dabei haben sie durchaus einen gewissen Ermessensspielraum, um im jeweiligen Fall ein gerechtes Urteil fällen zu können.

Neben der Düsseldorfer Tabelle gibt auch noch jedes Oberlandesgericht sogenannte Unterhaltsleitlinien heraus, wodurch die Rechtsprechung im jeweiligen Bezirk einheitlicher gestaltet werden soll.

Da die Unterhaltsberechnung sehr kompliziert (und insbesondere für Laien schwer zu durchdringen) ist, bietet die Düsseldorfer Tabelle Interessierten einen guten Überblick darüber, welche Forderungen bei einem Unterhaltsstreit gestellt oder erfüllt werden können. Da auch die Familiengerichte geschlossen auf die jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle zurückgreifen, vermitteln die Angaben den Unterhaltsberechtigen bzw. -pflichtigen einen Eindruck davon, was sie selbst eventuell erwartet.

Welchen Unterschied zur Berliner Tabelle gibt es?

Düsseldorfer Tabelle: Kinder haben Anspruch auf Unterhalt.
Düsseldorfer Tabelle: Kinder haben Anspruch auf Unterhalt.

Die Berliner Tabelle war für einige Zeit ebenfalls eine Richtlinie zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs. Sie galt im Gegensatz zu der Düsseldorfer Tabelle allerdings speziell für die neuen Bundesländer (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Ost-Berlin).

Der Grund für die unterschiedlichen Berechnungsrichtlinien liegt natürlich in den wirtschaftlichen Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland begründet. Nach der Wiedervereinigung war die Düsseldorfer Tabelle nicht einfach eins zu eins auf die neuen Bundesländer übertragbar, da die Löhne und Lebenshaltungskosten deutlich niedriger waren als im Rest von Deutschland. Um diesem Problem zu begegnen, wurde die Berliner Tabelle ins Leben gerufen.

Der wesentliche Unterschied zur westdeutschen Unterhaltsregelung war die Einführung zweier neuer Einkommensklassen. Mit Verdiensten unter 1000 Euro und von 1000 bis 1150 Euro waren diese deutlich geringer veranschlagt als die unterste Kategorie der Düsseldorfer Liste, da sie den geringen Löhnen der ostdeutschen Bevölkerung angepasst war.

Ihr Aus hatte die Berliner Tabelle schließlich im Jahr 2007, da sich die Lebensbedingungen im Osten zu dieser Zeit hinreichend dem Westniveau angepasst hatten. Seitdem wird in ganz Deutschland die Düsseldorfer Unterhaltstabelle für die Berechnungen herangezogen.

Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

Unterhaltsberechtigt sind natürlich alle minderjährigen und volljährigen Kinder des Unterhaltspflichtigen. Letztere erhalten Unterstützung während der Schul-, Studien- oder Ausbildungszeit. Der Unterhaltsanspruch bezieht sich nach § 1610 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Übrigen auf den kompletten Lebensbedarf des Kindes.

Dazu zählen:

  • Die Kosten für den alltäglichen Lebensbedarf, wie: Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Taschengeld, Geld für Freizeitinteressen, Unterkunft etc.
  • Die notwendigen Ausgaben für Erziehung und Ausbildung
  • Die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, sofern das Kind nicht bei einem Elternteil mitversichert ist.

Darüber hinaus kann das Kind, bei einem unregelmäßigen und dazu hohen Bedarf auch einen Sonderbedarf geltend machen.

Neben dem Kindesunterhalt gibt es auch nachrangig unter bestimmten Umständen den Ehegatten- und Verwandtenunterhalt.

Die Düsseldorfer Tabelle 2024: Was änderte sich?

Die Düsseldorfer Tabelle dient Richtern als Leitfaden zur Bestimmung des Unterhalts.
Die Düsseldorfer Tabelle dient Richtern als Leitfaden zur Bestimmung des Unterhalts.

Mit der Überarbeitung der Düsseldorfer Tabelle wird der Unterhaltsbedarf für Kinder regelmäßig angehoben. Der Mindestunterhalt stieg für Kinder der ersten Altersstufe 2024 auf 480 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren kletterte der Unterhaltsanspruch auf 551 Euro. Und bei 12 bis 17-Jährigen stieg der Bedarf auf 645 Euro. Der generelle Unterhaltsbedarf von volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern leben, erhöhte sich zudem auf 689 Euro.

Auf den Bedarf des Kindes wird zudem das Kindergeld angerechnet. Bei minderjährigen Kindern geschieht dies zur Hälfte, bei volljährigen hingegen gänzlich. Für jedes Kind beläuft sich das Kindergeld auf 250 Euro (Stand: 2024).

Was sich bei der Düsseldorfer Tabelle noch geändert hat, sind die Einkommensgruppen. So gibt es nunmehr 15 Gruppen, die bis zu einem monatlichen bereinigten Nettoeinkommen von 11.200 Euro reichen. So sollen auch in Fällen von besserverdienenden Eltern Klarheiten beim Unterhaltsbedarf geschaffen werden. Zuvor war hier stets vom Einzelfall auszugehen.

Die Düsseldorfer Tabelle erklärt: Welche Faktoren beeinflussen den Unterhaltsanspruch?

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs wird von verschiedenen Faktoren, unter anderem dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen, der Anzahl der Unterhaltsberechtigten oder dem Alter der Kinder beeinflusst. Wie genau sich diese und andere Punkte auf die Unterhaltszahlungen auswirken, wird Ihnen im Folgenden erläutert.

Unterhalt abhängig vom Nettoeinkommen

Die Düsseldorfer Tabelle ist zunächst nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen untergliedert, sodass es insgesamt 15 Einkommensgruppen gibt. Für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs spielt das Bruttoeinkommen auch keine Rolle, sondern das bereinigte Nettogehalt wird als Referenzwert herangezogen.

Bereinigtes Nettogehalt bedeutet, dass zumeist fünf Prozent des Nettoeinkommens für berufsbedingte Ausgaben abgezogen werden. Zusätzlich werden berücksichtigungsfähige Schulden abgezogen. Schulden, die in leichtfertiger Weise oder zu Luxuszwecken entstanden sind, werden dabei nicht berücksichtigt.

Ist dem Unterhaltspflichtigen bekannt, über welches bereinigte Nettogehalt er verfügt, kann der den Unterhaltsanspruch einfach anhand der Alimente-Tabelle ermitteln.

Bei Unterhaltspflichtigen, die mehr als 11.200 Euro verdienen, gibt es keine pauschale Unterhaltssumme. Aus diesem Grund ist in der Düsseldorfer Tabelle dort kein Betrag verzeichnet. Stattdessen wird sie individuell durch das Familiengericht an den Einzelfall angepasst.

Unterhalt abhängig vom Alter des Kindes

Düsseldorfer Liste: je jünger das Kind ist, desto geringer ist sein Unterhaltsanspruch.
Düsseldorfer Liste: je jünger das Kind ist, desto geringer ist sein Unterhaltsanspruch.

Des Weiteren ist die Düsseldorfer Tabelle auch nach dem Alter der Kinder einer Familie unterteilt. Hier werden vier Altersgruppen gelistet: Kinder von 0 bis 5 Jahren, von 6 bis 11 Jahren, von 12 bis 17 Jahren und dann noch die volljährigen Kinder, die älter als 18 Jahre sind. Dabei fällt auf, dass der Unterhaltsanspruch höher veranschlagt wird, je älter das Kind ist.

In § 1612a BGB ist der Unterhaltsanspruch des Kindes entsprechend seines Alters wie folgt geregelt:

  • Erste Altersstufe: Bis zum sechsten Lebensjahr sind es 87 Prozent.
  • Zweite Altersstufe: Vom sechsten bis zum zwölften Lebensjahr sind es 100 Prozent.
  • Dritte Altersstufe: Von zwölf bis siebzehn beläuft sich der Unterhaltsanspruch auf 117 Prozent.

Aus diesen Angaben ergeben sich die Unterhaltsansprüche für die Einkommensgruppe bis 2.100 Euro. Doch je höher das Nettoeinkommen ist, desto größer fällt der zu zahlende Unterhalt aus. Dieser kann auch für die anderen Einkommensklassen berechnet werden, dazu wird der, der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmende, Prozentsatz mit dem jeweils geltenden Mindestunterhalt multipliziert.

Anzahl der Unterhaltsberechtigen

Die Angaben der Düsseldorfer Unterhaltstabelle sind generell für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Weicht die Zahl der Unterhaltsberechtigten davon ab, hat dies für den Unterhaltspflichtigen Auswirkungen auf den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt. Gibt es mehr als zwei Unterhaltsberechtigte, wird der Betroffene meist in eine niedrigere Tabellengruppe einsortiert. Hat hingegen nur ein Kind Anspruch auf Unterhalt, wird er einer höheren Gruppe zugeteilt.

Rechenbeispiel: Eine Mutter muss nur für ihren zwölfjährigen Sohn Unterhalt bezahlen. Ihr bereinigtes Nettogehalt beträgt 3.200 Euro, womit sie in die 4. Einkommensgruppe gehört. Demnach hätte der Sohn einen Bedarf von 742 Euro Kindesunterhalt laut Tabelle. Da sie aber lediglich einer Person Unterhalt zu zahlen hat, kann sie in die 5. Einkommensklasse eingeordnet werden. Der Bedarf des Kindes läge damit bei damit 774 Euro im Monat. Davon wird noch die Hälfte des Kindergeldes (250 Euro/2) abgezogen (sowie ggf. weiteres Einkommen des Kindes), sodass sich für sie Kosten von 649 Euro im Monat an Kindesunterhalt ergeben. Hätte die Mutter hingegen drei Kinder gehabt, wäre sie in die 3. Einkommensklasse der Düsseldorfer Tabelle gerutscht.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Die Düsseldorfer Tabelle gibt auch an, wie hoch der Selbstbehalt ist.
Die Düsseldorfer Tabelle gibt auch an, wie hoch der Selbstbehalt ist.

Dass es natürlich Grenzen dafür gibt, was der Unterhaltspflichtige an Zahlungen erbringen kann, versteht sich von selbst. Deshalb soll der Selbstbehalt sicherstellen, dass ihm genug für den Eigenbedarf, also das notwendige Existenzminimum zur Verfügung steht. Der Selbstbehalt ist bereits in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt.

Hat der Betroffene also ein zu niedriges Einkommen, sodass es unterhalb des jeweils geltenden Selbstbehaltes liegt, kann er nicht dazu verpflichtet werden, Unterhalt an die Kinder oder die Exfrau zu bezahlen. Dadurch soll verhindert werden, dass der Vater anschließend auf Sozialleistungen angewiesen ist.

Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt davon ab, ob der Unterhaltszahlende einer Beschäftigung nachgeht oder arbeitslos ist. Bei Erwerbslosen beträgt der Selbstbehalt 1.200 Euro, bei Erwerbstätigen hingegen 1.450 Euro. Der Eigenbedarf steigt allerdings auf 1.750 Euro an, wenn es sich im entsprechenden Fall um ein volljähriges, nicht privilegiertes Kind handelt.

Was bedeutet der Bedarfskontrollbetrag?

Der Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle soll dazu dienen, dass die vorhandenen finanziellen Ressourcen unter den Unterhaltspflichtigen und -berechtigten gleichmäßig verteilt werden.

In der niedrigsten Einkommensgruppe entspricht der Bedarfskontrollbetrag genau dem Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen von 1.200 bzw. 1.450 Euro. Bei den oberen Einkommensklassen steigt dieser Betrag entsprechend an.

Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, wird der Betroffene in der Regel in die Einkommensgruppe eingeordnet, deren Bedarfskontrollbetrag er nicht unterschreitet.

Informationen zum Ehegattenunterhalt gemäß Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle

Mit der Düsseldorfer Tabelle wird der Kindesunterhalt berechnet. Aber auch der Expartner hat Ansprüche.
Mit der Düsseldorfer Tabelle wird der Kindesunterhalt berechnet. Aber auch der Expartner hat Ansprüche.

Ehepartner haben unter anderem Anspruch auf Unterhalt, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Auch für diese Berechnung wird wiederum auf das bereinigte Nettogehalt zurückgegriffen.

Davon stehen dem unterhaltsberechtigten Ehegatten 3/7 zu, sodass dem unterhaltspflichtigen 4/7 vorbehalten bleiben.

Gehen beide Partner einer Beschäftigung nach, muss der Gatte mit dem höheren Verdienst dem anderen Unterhalt zahlen. Dafür wird die Differenz zwischen den Gehältern ermittelt und von dieser hat der Besserverdiener 3/7 abzugeben.

Die finanzielle Situation des nicht unterhaltspflichtigen Ehepartners spielt für den Kindesunterhalt hingegen keine Rolle. Sollte er auch über ein höheres Einkommen verfügen als der Unterhaltspflichtige, muss dieser dennoch den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle bestreiten.

Ehegattenunterhalt (mit Kindern)

Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, haben diese einen bevorzugten Anspruch auf Unterhalt. Erst wenn der Unterhaltspflichtige diesen Zahlungen nachgekommen ist, werden aus dem übrigen Nettogehalt die Ansprüche des erwerbslosen Ehepartners, wiederum zu 3/7, berechnet. Ist der Ehepartner erwerbstätig wird wiederum die Differenz zwischen den Einkommen berechnet.

Über den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber seinem Ehepartner können die Gerichte je nach Einzelfall entscheiden. Dieser beträgt bei Erwerbstätigkeit 1.450 Euro, bei Erwerbslosigkeit des Schuldners 1.200 Euro.

Einkommen reicht für Unterhaltszahlung nicht aus

Was ist, wenn der Kindesunterhalt nicht gemäß Tabelle bezahlt wird?
Was ist, wenn der Kindesunterhalt nicht gemäß Tabelle bezahlt wird?

In Deutschland gibt es eine Unterhaltspflicht. Der zahlungspflichtige Ehepartner ist demnach dazu verpflichtet, die Versorgung des Unterhalts­berechtigten zu garantieren. Das bedeutet auch, dass er alle Maßnahmen ergreifen muss, die diesem Ziel dienen, wie beispielsweise der Wechsel der Arbeitsstelle. Versucht er bewusst, die Unterhaltszahlung zu verhindern, macht er sich nach § 170 Abs. 1 Strafgesetzbuch (SGB) strafbar.

Es kann natürlich vorkommen, dass die Unterhaltspflichtigen nicht in der Lage sind, den durch die Düsseldorfer Tabelle vorgegebenen Unterhaltszahlungen nachzukommen. Insbesondere wenn es viele Berechtigte zu versorgen gilt. In einem solchen Fall wird der Betroffene zumeist in eine niedrigere Einkommensgruppe eingeteilt, um den zu zahlenden Unterhalt zu senken. Aber auch Personen, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, können ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen.

Kann der unterhaltspflichtige Partner selbst die Ansprüche der niedrigsten Einkommensklasse nicht bestreiten, handelt es sich um einen einfachen Mangelfall. Das heißt, dass Unterhaltsansprüche vom Ehepartner entfallen. Die Bedarfe von minderjährigen Kindern oder volljährigen privilegierten haben Vorrang.

Ist der Unterhaltspflichtige dennoch nicht in der Lage seine Kinder zu unterstützen, liegt ein absoluter Mangelfall vor. Dann muss eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden. Der Betroffene muss stets nachweisen und belegen, dass er nicht dazu in der Lage ist, den Unterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle aufzubringen.

Unterhaltspflicht bei Bürgergeld-Bezug

Auch für Bürgergeld-Empfänger gilt, dass sie grundsätzlich verpflichtet sind, ihren Kindern Unterhalt zu gewähren. In der Praxis ist dies jedoch durch den geringen Alg-2-Regelsatz schwer durchzusetzen. Der Selbstbehalt muss natürlich auch hier gewährleistet werden und der Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle wird von den Leistungsempfängern ebenfalls nicht erreicht, sodass sie zumeist keine Alimente zahlen müssen.

Dennoch können auch Bürgergeld-Empfänger zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden, wie der Beschluss (2 UF 213/15) vom Oberlandesgericht Hamm aus dem Jahr 2015 beweist. Nach Ansicht der Richter konnte der betreffende Vater, ein Bürgergeld-Empfänger, nicht nachweisen, dass er sich mit aller Kraft um eine Arbeit bemüht hatte. Daraufhin legte das Gericht seinen Berechnungen ein fiktives Einkommen von 1.300 Euro (dem letzten Verdienst des Vaters) zugrunde und beschloss, dass dieser 236 Euro Unterhalt zu zahlen hätte.

Natürlich können Empfänger von Bürgergeld aus ihrem Regelsatz schwerlich die Unterhaltszahlungen bestreiten. In solchen Fällen kann allerdings das Jugendamt einspringen und einen Unterhaltsvorschuss von beispielsweise 145 Euro auszahlen. Die Ansprüche gegen den Unterhaltspflichtigen verfallen dadurch jedoch nicht, sondern sammeln sich an, bis sie schließlich nach 30 Jahren verjähren.

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Die Düsseldorfer Tabelle: Kindesunterhalt berechnen
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Ein Gedanke zu „Die Düsseldorfer Tabelle: Kindesunterhalt berechnen

  1. clara g.

    Danke für den Beitrag. Meine Mutter leidet schon immer seit der Trennung darunter, dass mein Vater so wenig Unterhalt zahlt. Gut zu wissen, dass sich der Unterhalt am Nettoeinkommen orientiert. Wir wollen nun endlich diese familienrechtlichen Angelegenheiten klären.

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