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Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld

Gibt es Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger?
Durch die Einführung von Elterngeld Plus im Jahr 2015 ist es allerdings möglich, diesen Zeitraum auf 28 Monate auszudehnen. Allerdings erhalten die Eltern dafür auch nur die Hälfte des ursprünglichen Betrags pro Monat und im Falle einer Teilzeitarbeit, darf sie nicht länger als 30 Stunden die Woche währen.
Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Person muss ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Sie lebt mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Das Kind wird von ihr selbst betreut und erzogen.
- Sie geht keiner, oder zumindest keiner vollen Erwerbstätigkeit nach.
- Die Person darf, wenn sie alleinstehend ist, nicht mehr als 250.000 Euro, wenn sie verheiratet ist, nicht mehr als 500.000 Euro verdient haben.
Wie hoch ist das Elterngeld bei Hartz-4- Empfängern?

Wie viel bleibt vom Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger übrig?
Allerdings wird Elterngeld bei Hartz 4 angerechnet, sodass es für die Betroffenen eigentlich keinen Unterschied macht, ob sie dieses erhalten oder nicht. Dies ist im Übrigen auch beim Bezug von Sozialhilfe und Kinderzuschlag der Fall. Die 300 Euro werden in voller Höhe vom Alg-2-Regelsatz abgezogen. Vor dem 1. Januar 2011 sah das noch anders aus, da wurde das Elterngeld zusätzlich zum Alg 2 gewährt, sodass die Leistungsempfänger monatlich 300 Euro mehr auf dem Konto hatten. Seitdem wird das Elterngeld mit Hartz 4 verrechnet, weil es als Einkommen behandelt wird.
Auch wenn das Elterngeld für Hartz-4-Empfänger keinen Nutzen hat, sind sie dazu verpflichtet Elterngeld zu beantragen. Der Grund dafür ist einfach, dass das Elterngeld aus einem anderen Steuertopf als das Arbeitslosengeld bezahlt wird. Da die Familienunterstützung Vorrang vor Hartz 4 hat, müssen die Kosten vom Familien- und nicht vom Arbeitsministerium getragen werden.
Wie wirkt sich das Elterngeld auf Hartz-4-Aufstocker und Minijobber aus?

Elterngeld: Die Anrechnung auf Hartz 4 entfällt allenfalls für Aufstocker.
Da die Berechnung wirklich einfach ist, braucht es für das Elterngeld und den Hartz-4-Anspruch keinen eigenen Rechner. Ein Beispiel soll dies demonstrieren: Vor der Geburt des Kindes hat sich eine Minijobberin monatlich etwa 250 Euro dazu verdient. Pauschal würde ihr das Elterngeld in Höhe von 300 Euro überwiesen. Im Gegensatz zu Hartz-4-Empfängern, die nicht arbeiten gegangen sind, wird ihr nicht das volle Elterngeld angerechnet. Bei Hartz 4 wird ihr lediglich die Differenz abgezogen, die sie sich nicht selbst erarbeitet hat. Sie kann die vollen 250 Euro behalten, während die restlichen 50 Euro von ihrem Arbeitslosengeld abgezogen werden.
Fazit: Elterngeld bei Hartz 4
- Mit dem Elterngeld sollen Eltern unterstützt werden, die ihre Kinder zuhause betreuen.
- Die Leistung kann ab der Geburt des Kindes beantragt werden und wird maximal für 14 Monate bezahlt.
- Beim Eltergeld Plus wird für den doppelten Zeitraum (max. 28 Monate) die Hälfte an Unterstützung gezahlt.
- Das Elterngeld wird angerechnet auf Hartz 4 und das in der Regel in voller Höhe.
- Aufstocker können sich das Elterngeld plus Hartz 4 auszahlen lassen.
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