Kein Anspruch auf Hartz 4: Was nun?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Thema „Kein Anspruch auf Hartz 4“ in Kürze

Welchen Personengruppen steht kein Hartz 4 zu?

Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter, die erwerbsfähig, hilfebedürftig und in Deutschland ansässig sind, haben Anspruch auf Hartz 4. Sie können ihren Anspruch aber verlieren. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welche Alternativen gibt es zum Hartz 4?

Betroffene, die zwar hilfebedürftig, aber nicht erwerbsfähig sind, hatten die Möglichkeit, Sozialgeld zu beantragen. Dies galt, wenn sie mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammenlebten und keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hatten. Das Sozialgeld wurde 2023 jedoch durch das Bürgergeld abgelöst.

Welche Zuschüsse sind möglich?

Bei geringem Einkommen kann der Staat Zuschüsse oder einmalige Sozialleistungen gewähren. Eltern können einen Kinderzuschlag von maximal 250 Euro pro Kind erhalten und Betroffene unter bestimmten Umständen Wohngeld beziehen.

Wer bekommt kein Hartz 4?

Trotz Hilfebedürftigkeit kann kein Anspruch auf auf Hartz 4 bestehen.
Trotz Hilfebedürftigkeit kann kein Anspruch auf auf Hartz 4 bestehen.

Das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als ALG 2 oder Hartz 4, ist eine Leistung zur Grundsicherung. Diese können z. B. Arbeitslose beziehen. Doch nicht jeder, der finanzielle Hilfe benötigt, hat auch Anspruch auf Hartz 4. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein solcher Anspruch besteht.

Wann kann eine Person kein Hartz 4 bekommen? Gibt es alternative Sozialleistungen, wenn kein Hartz-4-Anspruch besteht? Der folgende Ratgeber liefert Antworten.

Ab einem bestimmten Alter können Personen kein Hartz 4 bekommen.
Ab einem bestimmten Alter können Personen kein Hartz 4 bekommen.

Welche Voraussetzungen für den Bezug von Hartz 4 erfüllt sein müssen, ist in § 7 Absatz 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) festgelegt:

  • Das Alter der Person liegt zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter.
  • Die Person ist erwerbsfähig.
  • Sie ist hilfebedürftig.
  • Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Person liegt in der Bundesrepublik Deutschland.

Demnach ist ein Mindestalter von 15 Jahren für einen Hartz-4-Anspruch erforderlich. Das Renteneintrittsalter variiert je nach Geburtsjahr. So liegt es gemäß § 7a SGB II z. B. für den Geburtsjahrgang 1958 bei 66 Jahren. Für Personen, die ab 1964 geboren worden sind, sind 67 Jahre die Altersgrenze.

Eine Person gilt als erwerbsfähig, wenn sie in der Lage ist, pro Tag mindestens drei Stunden arbeiten zu können. Das bedeutet, dass aufgrund einer Behinderung oder von Krankheit kein Anspruch auf Hartz 4 bestehen kann.

Hilfebedürftigkeit setzt voraus, dass das Einkommen bzw. das Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Außerdem ist es erforderlich, dass der Betroffene die benötigte Unterstützung nicht bereits von anderer Seite erhält, z. B. von Trägern anderer Sozialleistungen oder von Angehörigen.

Kein Anspruch auf Hartz 4 für Ausländer?

Für ausländische Staatsangehörige gelten besondere Regeln. Ausländer, die in Deutschland nicht als Arbeitnehmer oder Selbstständige tätig und auch nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes keinen Anspruch auf Hartz 4. Das gilt auch für ihre Familienangehörigen.

Ebenfalls keinen Hartz-4-Anspruch haben Ausländer ohne Aufenthaltsrecht. Des Weiteren besteht dieser auch dann nicht, wenn der Aufenthalt nur der Arbeitssuche dient.

Aufenthalt in Deutschland: Für einen Anspruch auf ALG 2 muss außerdem der Nachweis erbracht werden, dass der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur ein kurzfristiger ist. Dies geschieht durch die Vorlage des Mietvertrags, der Meldebescheinigung und des Ausweises.

Regelungen für Auszubildende und Studenten

Für manche Auszubildende besteht kein Anspruch auf Hartz 4.
Für manche Auszubildende besteht kein Anspruch auf Hartz 4.

Nur wenige Auszubildenden und Studenten erfüllen die notwendigen Voraussetzungen, um Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) beziehen zu können. Kein Anspruch auf Hartz 4 besteht unter anderem in diesen Fällen:

  • Der Auszubildende wohnt in einem Internat bzw. einem Wohnheim oder bei seinem Ausbilder und erhält Vollverpflegung.
  • Der Auszubildende erhält Ausbildungsgeld.
  • Der Student lebt im elterlichen Haushalt.
  • Der Student erhält BAFÖG.

Unerlaubte Abwesenheit: Kein Anspruch auf Hartz 4 mehr

Auch wenn eine Person die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und ihr Antrag genehmigt worden ist, kann es passieren, dass sie ihren Anspruch auf ALG 2 verliert. Dies ist der Fall bei unerlaubter Abwesenheit. Verlässt z. B. ein Hartz-4-Empfänger seinen Wohnort für einige Tage, ohne vorher beim Jobcenter die Zustimmung eingeholt zu haben, erhält er keine Leistungen mehr.

Laut § 7 Absatz 4a SGB II muss für die Abwesenheit ein wichtiger Grund vorliegen. Beispiele dafür sind:

  • Ehrenamtliche Tätigkeit
  • Maßnahme zur Rehabilitation oder medizinischen Vorsorge auf ärztliche Verordnung
  • Veranstaltung, welche einem gewerkschaftlichen, kirchlichen oder staatspolitischen Zweck dient

Kein Hartz-4-Anspruch: Welche Alternativen gibt es?

Personen, bei denen kein Anspruch auf Hartz 4 besteht, haben unter Umständen die Möglichkeit, andere Sozialleistungen zu beziehen. So können z. B. Betroffene, die zwar hilfebedürftig, aber nicht erwerbsfähig sind, Sozialgeld erhalten.

Voraussetzung dafür ist, dass sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammenleben und keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Das Sozialgeld umfasst nach § 19 Absatz 1 SGB II den Regelbedarf sowie den Bedarf für Heizung, Unterkunft und Mehrbedarfe.

Es gibt kein Hartz 4? Laut Sozialgesetzbuch existieren Alternativen.
Es gibt kein Hartz 4? Laut Sozialgesetzbuch existieren Alternativen.

Hilfebedürftige, die kein Sozialgeld beziehen können, werden unter Umständen durch Sozialhilfe unterstützt. Für eine Form davon, die Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Altersgrenze ist erreicht oder
  • die Person ist mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert.
  • Der notwendige Lebensunterhalt kann nicht ausreichend bzw. gar nicht aus Vermögen oder Einkommen bestritten werden.

Die Leistungen beim Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in § 42 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt.

Zuschüsse zum Einkommen

Neben Sicherungen des Existenzminimums gibt es Sozialleistungen in Form von Zuschüssen. Eltern, bei denen kein Anspruch auf Hartz 4 besteht, die jedoch nur ein geringes Einkommen haben, erhalten unter Umständen Kinderzuschlag. In § 6a Absatz 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sind die erforderlichen Voraussetzungen definiert. Der Kinderzuschlag hat eine Höhe von maximal 250 Euro pro Kind.

Personen mit niedrigem Einkommen, bei denen kein Anspruch auf Hartz 4 besteht, können in bestimmten Fällen Wohngeld erhalten. Die Anspruchsvoraussetzungen sind in § 3 Wohngeldgesetz (WoGG) definiert. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich gemäß § 19 Absatz 1 WoGG wie folgt:

Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt 1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro. „M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. „a“, „b“ und „c“ sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 1.

Einmalige Sozialleistungen bei bestimmtem Bedarf: Außerdem können einmalige Leistungen bezogen werden, wenn kein Anspruch auf Hartz 4 besteht, aber nicht das nötige Einkommen bzw. Vermögen vorhanden ist: Dazu gehört z. B. die Erstausstattung für Bekleidung und orthopädische Schuhe.

Kein Anspruch auf Hartz 4: Wer zahlt die Krankenversicherung?

Kein Anspruch auf Hartz 4 und trotzdem krankenversichert? Das geht z. B. über eine Familienversicherung.
Kein Anspruch auf Hartz 4 und trotzdem krankenversichert? Das geht z. B. über eine Familienversicherung.

Auch wenn kein Anspruch auf Hartz 4 besteht – die Krankenversicherung wird trotzdem benötigt.

Personen, die kein Hartz 4 beziehen, sind in der Regel auch nicht über das Jobcenter versichert: Kein Hartz-4-Anspruch bedeutet keine Krankenver­sicherung.

Wenn der Betroffene nicht familienversichert ist, also über eine andere Person wie z. B. den Ehepartner, muss er sich um eine eigene Versicherung kümmern. Er kann sich gesetzlich oder privat versichern.

Zuschuss zu den Kosten für die Krankenversicherung: Erst wenn durch die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse eine Hilfebedürftigkeit entsteht, wird vom Jobcenter in der Regel ein Zuschuss gewährt.

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Kein Anspruch auf Hartz 4: Was nun?
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

2 Gedanken zu „Kein Anspruch auf Hartz 4: Was nun?

  1. Marina

    Hallo meine Frage ist steht mir und meinem Sohn 20 Monate Leistung vom Job Center zu wenn die Familie mir monatlich 250 Euro für die Miete dazu gibt ! Lg Marina

  2. Otmar S.

    ich war 9 Jahre selbstständig und habe keine Summen in die Renten bzw. Arbeitslosenversicherung einbezahlt.
    jetzt muss ich den betrieb wegen einem gewerbeuntersagungverfahren schliessen.
    ich habe Insolvenz angemeldet.

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