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Was ist ein Leistungsnachweis?

Arbeitslosengeld-I-Empfänger erhalten einen Leistungsnachweis von der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie beispielsweise Arbeitslosengeld I erhalten, ist die Agentur für Arbeit aufgrund des Jahressteuergesetzes verpflichtet, bis spätestens zum 28. Februar des neuen Jahres für jeden Kunden Angaben über Zahlungen von gewährten Lohnersatzleistungen an das Finanzamt zu übermitteln. Anschließend erhalten Sie einen Leistungsnachweis, in dem aufgeführt wird, welche Leistungen Sie über welchen Zeitraum erhalten haben.
Es wird gebeten, von Anfragen nach Leistungsnachweisen bei der Bundesagentur für Arbeit abzusehen, da diese automatisch von der Zentrale der Bundesagentur und nicht von der lokalen Bundesagentur für Arbeit versendet werden.
Lohnersatzleistungen sind unter anderem:
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
- Übergangsgeld
- Eingliederungshilfe
- Arbeitslosengeld bei Weiterbildung
Arbeitslosengeld II oder Hartz 4 ist keine Lohnersatzleistung, sondern eine Sozialleistung und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Hartz-4-Empfänger erhalten für Hartz-4-Leistungen keinen Leistungsnachweis, da Sozialleistungen nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden müssen.
Was soll mit dem Leistungsnachweis passieren?

Leistungsnachweis ist ein wichtiges Dokument und für die Rente relevant, deshalb muss dieser immer sorgfältig aufbewahrt werden
Die in einem Leistungsnachweis festgehaltenen Geldbeträge müssen bei der Steuererklärung angegeben werden. Obwohl die Lohnersatzleistungen grundsätzlich steuerfrei sind, unterliegen sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass Sie für die Leistungen, die Sie erhalten, zwar keine Steuer zahlen, aber diese zu Ihren Einkommen hinzurechnen müssen, da sie für die Festlegung des Steuersatzes von Bedeutung sind.
Vorlage für einen Leistungsnachweis: Muster
Wann handelt es sich bei einem Formular um einen Leistungsnachweis? Diese Vorlage soll Ihnen helfen, einen Leistungsnachweis auf dem ersten Blick zu erkennen und daraus zu entnehmen, welche Informationen enthalten sind.
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Musterstadt
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Empfänger:
Max Mustermann
Musterallee 100
12346 MusterstadtLeistungsnachweis
Ihr Zeichen: 1234/5678/910
Sehr geehrter Herr Mustermann,
hiermit senden wir Ihnen den Leistungsnachweis für das Jahr 2016.
Name: Max Mustermann
Versicherungsnummer: 12345678
Geburtsdatum: 01.01.1970
Sie haben in dem Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.10.2016 Leistungen in Höhe von 11.596 Euro bezogen.
Bitte bewahren Sie das Dokument sorgfältig auf!
Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Fazit: Leistungsnachweis wird nicht vom Jobcenter ausgestellt
- In einem Leistungsnachweis wird aufgeführt, welche Leistungen Sie über welchen Zeitraum erhalten haben.
- Sie erhalten nur einen Leistungsnachweis, wenn Sie zuvor Lohnersatzleistungen bezogen haben.
- Hartz 4 ist keine Lohnersatzleistung, sondern eine Sozialleistung. Dementsprechend übermittelt das Jobcenter keine Leistungsnachweise an Hartz-4-Empfänger.
- Der Leistungsnachweis ist ein wichtiges Dokument, das die Rente betrifft und sorgfältig aufbewahrt werden muss.
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