Hartz4

Aufstocker

 

 

Zwar hält sich hartnäckig die Ansicht, dass Hartz IV nur etwas für Arbeitslose ist, etwas näher betrachtet zeigt sich jedoch, dass dem bei Weitem nicht der Fall ist. Ganz im Gegenteil, Arbeitslosengeld II wird immer mehr zu einer Art Aufstocker für all jene, deren monatliches Einkommen zu niedrig ist, um davon leben zu können.

 

 

Wer hat Anspruch auf Hartz IV?

 

Grundsätzlich hat in Deutschland jeder einen Anspruch auf den Erhalt von Arbeitslosengeld II, der als erwerbsfähig gilt und der den gesetzlichen Kriterien entsprechend als hilfsbedürftig gilt. Dazu zählen all jene, die ihren dauerhaften Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, älter als fünfzehn Jahre sind und ohne die Hilfe von staatlichen Geldern ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können. Daher können nicht nur arbeitslose Erwerbsfähige Hartz IV beantragen, sondern auch Erwerbstätige, die einen Zuschuss zur Grundsicherung benötigen. Umgekehrt gilt auch, dass Hartz-IV-Empfänger oftmals immer noch nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und sich einen Nebenverdienst suchen. Beide dieser Personengruppen werden im Volksmund als Aufstocker von Arbeitslosengeld II bezeichnet.

 

 

Wie kann man Hartz IV aufstocken?

 

Erwerbstätige Empfänger klagen oftmals darüber, dass sie mit ihrem monatlichen Entgelt nicht über die Runden kommen können und daher zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Dies facht immer wieder die Debatte über die Mindestlöhne in Deutschland an, hat jedoch direkt nichts mit den Sozialleistungen zu tun.

 

Im Gegensatz dazu ist es oft auch üblich, dass Leistungsempfänger sich einen Zuverdienst wünschen. Dieser ist bis zu einem gewissen Grad auch rentabel, da die Regelungen des Sozialgesetzbuchs II ein Aufstocken der Leistungen erlauben. Ein Freibetrag von 100 € im Monat steht jedem Leistungsempfänger zu. Würden innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft beide Partner als Aufstocker einen Nebenjob annehmen, so kämen sie zusammen bereits auf 200 €. Dabei gilt es auch noch den anteiligen Netto-Freibetrag von 20 % oder 10% zu berücksichtigen, der ebenfalls gewährleistet wird. Indem man beispielsweise einen 400 € Job oder eine geringfügig bezahlte Tätigkeit wie Zeitung austragen ausübt, kann man sich etwas zum Arbeitslosengeld II hinzuverdienen. Auch dies stößt auf Kritik, da von vielen Seiten angeregt wird, dass man sich auf das Finden und Ausüben eines voll bezahlten Berufs konzentrieren sollte, anstatt Sozialleistungen mit kleineren Tätigkeiten aufzustocken.